Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berliner Senat will gegen Gerichtsbeschluss zu Sperrstunde vorgehen

Berlin · Nachdem das Verwaltungsgericht in Berlin die Sperrstunde gekippt hat, will der Berliner Senat juristisch dagegen vorgehen – und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

 Ein Gericht hat die Sperrstunde für Berliner Gastronomen gekippt. Dagegen will der Senat jetzt vorgehen.

Ein Gericht hat die Sperrstunde für Berliner Gastronomen gekippt. Dagegen will der Senat jetzt vorgehen.

Foto: dpa/Annette Riedl

Der Berliner Senat will gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, das die Sperrstunde in der Hauptstadt am Freitag gekippt hat, juristisch vorgehen. Er werde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung einlegen, teilte eine Senatssprecherin am Freitagnachmittag mit.

Außerdem werde der Senat eine sogenannte Zwischenverfügung beantragen. „Damit soll möglichst noch heute Klarheit geschaffen werden, dass auch die elf klagenden Gastronomen nicht nach 23 Uhr öffnen dürfen“, heißt es in der Mitteilung. Falls das Oberverwaltungsgericht entsprechend schnell entscheidet, würde die Sperrstunde am Freitagabend weiterhin gelten.

„Ohnehin würde aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts lediglich für die elf klagenden Gastronomen die Sperrstunde entfallen – für alle anderen gilt sie in jedem Fall weiterhin“, heißt es weiter. „Sollten die elf Gastronomen nach 23 Uhr öffnen dürfen, gilt das allgemeine Alkoholverkaufsverbot – wie für alle anderen – zwischen 23 und 6 Uhr.“

Das Verwaltungsgericht (VG 14 L 422/20 und VG 14 L 424/20) hatte entschieden, dass unter anderem Bars und Kneipen wieder nach 23.00 Uhr öffnen, jedoch weiterhin ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr ausschenken dürfen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.

Gegen die Sperrstunde waren die Gastronomen mit Eilanträgen vorgegangen. Nach ihrer Ansicht gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten von 23.00 bis 6.00 Uhr. Damit werde erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen, für die keine Hygienekonzepte gelten.

Der Senat hatte wegen der erheblich gestiegenen Infektionszahlen in der vergangenen Woche beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte zwischen 23.00 und 6.00 Uhr geschlossen sein müssen. Die Regelung war am vergangenen Wochenende in Kraft getreten.

(sed/dpa)
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