Lockdown, Shutdown, Infektionszahlen Fragen und Antworten zum „Lockdown light“ im November

Berlin · Seit Beginn der Corona-Pandemie machen die Begriffe „Lockdown“ und „Shutdown“ in Deutschland die Runde. Was stecht dahinter? Außerdem beantworten wir weitere Fragen rund um den zweiten Lockdown in diesem Jahr.

 Ein Kind mit Mundschutz schaut aus dem Fenster seines Hauses (Archivfoto).

Ein Kind mit Mundschutz schaut aus dem Fenster seines Hauses (Archivfoto).

Foto: dpa/Óscar J.Barroso

Wofür steht das Wort Lockdown, wofür Shutdown?

Genau genommen steht das englische „Lockdown“ für eine Situation, in der Gebäude oder Gegenden nicht betreten oder verlassen werden dürfen, so das Cambridge Dictionary. „Shutdown“ definiert das Wörterbuch als Situation, in der ein Unternehmen (vorübergehend) seinen Betrieb einstellt. Der Duden beschreibt „Lockdown“ als Ausgangssperre oder Abriegelung. Zurzeit werden die Wörter häufig synonym genutzt für die Einschränkung des öffentlichen Lebens, also wenn Geschäfte geschlossen sind oder die Produktion vieler Firmen eingestellt ist. Abgeriegelt - wie beim eigentlichen „Lockdown“ - ist aber nichts. Sprachwissenschaftler sehen darin schlicht eine Begriffserweiterung. Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache etwa definiert „Lockdown“ in diesem Zusammenhang nun als „Zeitraum, in dem fast alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten auf politische Anordnung hin stillgelegt sind (zum Beispiel zum Infektionsschutz)“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm in ihrer Fernsehansprache am 18. März zwar keines der Wörter in den Mund. Am 20. April sprach sie aber dann doch erstmals öffentlich vom „Shutdown“: „Ich glaube, uns eint alle (...), dass es keinen erneuten allgemeinen Shutdown geben wird.“ Am 23. April wiederholte sie den Begriff im Bundestag.

Wie unterscheidet sich der Lockdown im Frühjahr mit dem jetzigen Herunterfahren?

Die Situation damals: Ab Mitte März war das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Corona-Pandemie weitgehend lahmgelegt. Bund und Länder hatten beschlossen, die Grenzen abzuriegeln, Schulen und Kitas zu schließen sowie Kultur- und Sporteinrichtungen für die Öffentlichkeit zu sperren. Die meisten Gaststätten, Läden und Dienstleister durften keine Kundschaft empfangen, Zusammenkünfte etwa in Kirchen oder Sportvereinen waren verboten. Ansammlungen von mehr als zwei Personen unterschiedlicher Haushalte waren über Wochen nicht zulässig.

Offen blieben hingegen vor allem Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen und Banken. Erst nach dem Osterfest Mitte April wurden die Einschränkungen von den Bundesländern schrittweise wieder gelockert.

Wie haben sich die Zahlen entwickelt?

Noch immer stagnieren die Infektionszahlen auf einem hohen Niveau, am Mittwoch, dem 18. November wurden rund 17.000 Neuinfektionen gemeldet. Immerhin: Ein leichter Rückgang, das sagte auch Kanzlerin Angela Merkel am Montag bei der Ministerpräsidenten-Konferenz. Doch Ziel ist es, die Inzidenzwerte pro 100.000 Einwohner auf unter 50 zu bekommen. Derzeit liegt die Inzidenz in weiten Teilen des Landes bei weit über 150 Fällen pro 100.00 Einwohnern.

Diese Regeln und Maßnahmen gelten derzeit

  • Kontakte müssen eingeschränkt werden: Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit wird nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes - insgesamt maximal zehn Personen - gestatten sein. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen die Ordnungsbehörden sanktionieren. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel.
  • Verzicht auf private Reisen: Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Tagesausflüge. Übernachtungsangebote im Inland soll es im November nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke geben.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden einen Monat lang untersagt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Freizeiteinrichtungen: Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Nicht erlaubt ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
  • Gastronomie: Restaurants und Lokale, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen zu bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
  • Dienstleistungen: Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons können öffnen.
  • Handel: Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet - ein großer Unterschied zum umfassenden Lockdown im Frühjahr. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.
  • Schulen und Kitas: Auch Schulen und Kindergärten bleiben offen - ein weiterer Unterschied zur Situation im Frühjahr.
  • Hilfen für Unternehmen: Den von den Schließungen betroffenen Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Diese soll ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben. Der Bund wird auch Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Wie lange gilt der Lockdown?

Am 4. November hatten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit Kanzlerin Angela Merkel auf einen Lockdown bis zum 30. November geeinigt. Angesichts der nur langsam abflachenden Infektionszahlen steht nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz aber nun eine Verlängerung der Maßnahmen im Raum.

Was kann man während des Lockdowns machen?

Da Ausflüge, Tagestouren und touristische Reisen unterlassen werden sollen, stellt sich die Frage nach der Tagesgestaltung. Tipps, wie sie gut durch den Lockdown kommen, finden Sie zum Beispiel hier.

(mja/ahar/dpa)
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