Bund-Länder-Beratung am Donnerstag Corona-Regeln - Was könnte kommen? Was ist geplant? Was gilt?

Berlin · Bund und Länder wollen am Donnerstag erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Nachdem vor zwei Wochen erste Auflagen gelockert worden waren, ist dieses Mal kaum mit größeren Erleichterungen zu rechnen. Ein Überblick über den aktuellen Stand.

Corona-Regeln - Was könnte kommen? Was ist geplant? Was gilt?
Foto: dpa/Sebastian Willnow

„An diesem 30. April wird es wichtige vorbereitende Beratungen und sehr begrenzte Beschlüsse geben“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Wichtig bei allem, was noch dazukommen könnte, was derzeit gilt und was womöglich bald gelockert wird: Auch wenn sich Bund und Länder in vielen Punkten einig sind, kann es in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen geben.

DARÜBER WIRD GESPROCHEN:

- Thema werden wohl die aktuellen Kontaktbeschränkungen sein. Derzeit gelten sie nur bis zum 3. Mai - zuletzt wurde aber erwartet, dass sie bei den Beratungen am Donnerstag erneut verlängert werden. „Um im Interesse der gesamten Bevölkerung die Überlastung des Gesundheitssystems dauerhaft zu vermeiden, ist es für eine Aufhebung der Kontaktbeschränkungen noch zu früh“, hatte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) kürzlich in einer Zwischenbilanz für die Abgeordneten von Union und SPD geschrieben.

- Unklar ist bislang, ob es in der Fußball-Bundesliga künftig Spiele ohne Zuschauer geben könnte. Am Donnerstag soll über die Geisterspiele gesprochen werden. Die Deutsche Fußball Liga hofft auf eine Fortsetzung der ausgesetzten Spielzeit noch im Mai.

- Möglicherweise beraten Merkel und die Länder über einen Zeitplan zur Wiedereröffnung der Kindertagesstätten. Die Familienminister von Bund und Ländern schlugen im Vorfeld einen „behutsamen“ Wiedereinstieg in die Kinder-Tagesbetreuung in vier Stufen vor, nannten aber keinen Zeitplan.

- Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat sich vor den Gesprächen für eine Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr ausgesprochen. Im Nahverkehr, also etwa in Bussen, S-, U- und Straßenbahnen ist das Tragen einer Maske bereits Pflicht.

DAS IST BEREITS GEPLANT:

- Friseure sollen ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Weitere Dienstleistungsbetriebe im „Bereich der nichtmedizinischen Körperpflege“ wie Nagelstudios müssen vorerst geschlossen bleiben.

DAS GILT DERZEIT:

- In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

- Geschäfte mit einer Ladenfläche bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen. In einigen Bundesländern können größere Geschäfte ihre Verkaufsfläche reduzieren und dann ebenfalls aufsperren. Für Buch-, Auto- und Fahrradhändler gilt die Quadratmeter-Begrenzung nicht.

- Kitas sind derzeit nicht regulär geöffnet. Der Anspruch auf eine Notbetreuung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt, meist muss mindestens ein Elternteil in einem „systemrelevanten“ Beruf arbeiten.

- Großveranstaltungen wie Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern oder Festivals bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Was unter „Großveranstaltung“ fällt, ist bislang nicht bundeseinheitlich geklärt.

- Bars, Kneipen und Diskotheken sind weiterhin geschlossen. Auch die meisten anderen Anbieter für Freizeitaktivitäten dürfen noch nicht öffnen. In einigen Bundesländern haben Zoos wieder geöffnet.

- Für Restaurants ist nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt. In Mecklenburg-Vorpommern wurde Gastronomen aber in Aussicht gestellt, dass sie ab dem 11. Mai ihre Terrassen öffnen können.

- Bei Gottesdiensten gibt es derzeit keine bundeseinheitliche Regelung. In Sachsen gab es bereits „Mini-Messen“ mit beschränkter Teilnehmerzahl, andere Länder wollen dies demnächst wieder ermöglichen.

- Wie es in Schulen weitergeht, ist in den Bundesländern geregelt. In der vergangenen Woche sind in rund der Hälfte der Länder die ersten Schüler in die Schulen zurückgekehrt, allerdings nur Abschlussklassen für Prüfungen oder Prüfungsvorbereitungen. Diese Woche kamen weitere Schüler hinzu. Die Kultusminister wollen, dass möglichst alle Schüler vor den Sommerferien tageweise in die Schule gehen.

- Studierende sind in Deutschland digital ins Sommersemester gestartet, mit Vorlesungen und Seminaren per Videostream. Prüfungen sind möglich, außerdem dürfen Labore, Bibliotheken und Archive unter Auflagen geöffnet haben.

- Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Die entsprechende Sonderregelung gilt bis 18. Mai.

- Nach wie vor ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum entweder nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person erlaubt. Zu Menschen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.

- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind nicht erlaubt.

- Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung, sie wurde am Mittwoch bis Mitte Juni verlängert.

- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, für Einkäufe, Arztbesuche, zur Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, die Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben möglich.

- Alle Betriebe und besonders solche mit Publikumsverkehr sollen Hygienevorschriften einhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umsetzen.

WEITERE EMPFEHLUNGEN:

- Soweit als möglich zu Hause bleiben

- Seltener und möglichst zu Zeiten mit wenig Andrang einkaufen gehen

- Wichtige Hygieneregeln beachten wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen

- Husten und niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge

- Körperkontakt mit anderen Personen wie Umarmungen und Händeschütteln vermeiden

- Möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern besser Fahrrad oder Auto nutzen

- Zur Information nur gesicherte Quellen nutzen

- Hilfe für ältere oder chronisch kranke Menschen anbieten, etwa in dem man für sie einkauft

- Bei Corona-Symptomen nicht direkt zum Arzt fahren, sondern vorher telefonischen Kontakt mit der Praxis oder dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) aufnehmen

(felt/dpa)
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