Was jetzt erlaubt ist NRW lockert Corona-Auflagen für Schule, Kita, Sport und Baumärkte

Düsseldorf · In NRW gibt es seit diesem Montag zahlreiche Lockerungen bei den Corona-Auflagen, obwohl die Angst vor einer dritten Corona-Welle groß ist. Für Kitas, Baumärkte und Freizeitsport gibt es neue Regeln. Ein Überblick.

 Ein Schulmäppchen liegt in einem Klassenraum auf einem Tisch. Für jüngere Schüler ist ab dem 22. Februar die Rückkehr in den Unterricht möglich. (Symbolbild)

Ein Schulmäppchen liegt in einem Klassenraum auf einem Tisch. Für jüngere Schüler ist ab dem 22. Februar die Rückkehr in den Unterricht möglich. (Symbolbild)

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Trotz eines erneuten Anstiegs der Corona-Zahlen öffnet Nordrhein-Westfalen am Montag die Schulen für einen Teil der Kinder und Jugendlichen. Nach sechs Wochen Distanzunterricht kehren mehr als 800.000 Schüler unter verschärften Schutzvorkehrungen in die Klassen zurück. Auch in die Kitas können wieder mehr Kinder kommen, und draußen werden einige Freizeitsportarten wie Tennis unter besonderen Auflagen wieder erlaubt.

Zunächst werden am Montag Grund- und Förderschüler sowie Schüler aus Abschlussklassen und Berufskollegs in den Präsenzunterricht zurückgeholt. Für die Grundschulen ist ein Wechsel aus Distanz- und Präsenzunterricht in halbierten Klassenstärken vorgesehen. Spätestens nach fünf Tagen muss gewechselt werden.

Die Abschlussjahrgänge mit rund 280 000 Schülern an Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien können auch in voller Klassen- oder Kursstärke unterrichtet werden. Die Jahrgänge von Klasse 5 bis 9 oder 10 bleiben weiter im Distanzunterricht, lernen also von zu Hause. Elternverbände kritisierten dies als ungerecht.

Die Maskenpflicht in den Schulen wird verschärft. Überall im Schulgebäude muss nun grundsätzlich eine medizinische Maske (OP-, FFP2- oder KN95-Masken) getragen werden. Schüler bis zur Klasse 8 können eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische nicht passt. Die Maske muss auch von Grundschülern am Platz getragen werden.

Die Kurse zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind ebenso wieder zulässig wie schulnahe Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen.

In zehn Bundesländern wird der Schulbetrieb am Montag wieder aufgenommen. Angesichts der auch bundesweit wieder steigenden Corona-Inzidenzwerte befürchten Experten, dass Deutschland eine dritte Corona-Welle bevorstehen könnte.

Kostenpflichtiger Inhalt Ab Montag können in NRW alle Kinder wieder in die Kitas und die Tagespflege kommen. Allerdings bleibt es zunächst bei einem landesweit pauschal um zehn Wochenstunden gekürzten Betreuungsangebot und festen Gruppen. Die Landesregierung spricht von einem „eingeschränkten Regelbetrieb“. Bisher hatte die Landesregierung die Eltern aufgerufen, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

Kostenpflichtiger Inhalt Aktivitäten auf Sportanlagen im Freien sind wieder erlaubt, wenn höchstens zwei Personen zusammen trainieren - wie etwa beim Tennis. Sind nur Personen aus einem Hausstand gemeinsam aktiv, dürfen auch mehr als zwei Menschen gemeinsam Sport treiben. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben hingegen geschlossen.

In Musikschulen darf wieder Einzelunterricht erteilt werden - allerdings nur für Kinder bis ins Grundschulalter. Bau- und Gartenmärkte dürfen wieder Gemüsepflanzen und Saatgut sowie nötiges Zubehör verkaufen. Das übrige Sortiment der Märkte darf für die Kunden aber nicht angeboten werden.

Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung für NRW gilt zunächst bis zum 7. März.

(siev/dpa)
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