Isolation und Freitesten Diese neuen Corona-Regeln gelten aktuell in NRW
Düsseldorf · Seit November gelten neue Corona-Regeln in NRW: Wer positiv getestet ist, muss weiter in Isolation – aber nur für fünf Tage. Spezielle Regeln gelten in Krankenhäusern und Praxen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die Corona-Lage in NRW ist stabil. Nun passt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Regeln zur Isolation und zum Freitesten an. Seit dem 30. November gilt: Infizierte müssen weiter in die Isolation, aber nach fünf Tagen sind sie wieder frei.

Die Entwicklung des Coronavirus in NRW in Bildern
Muss man weiter in die Isolation?
Ja. Wer positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. „Die Winterzeit steht mit kalten Temperaturen in den Startlöchern. Die Grippewelle rollt gerade erst an. Die Isolierung kann dabei helfen, Infektionen zu verhindern und Belastungen unseres Gesundheitssystems zur reduzieren“, begründete Laumann das Festhalten an der Isolation.
Wie lange muss man in Isolation?
Was neu ist: „Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen“, so das Ministerium. Die bisherige Pflicht zur Freitestung entfällt. Man muss also nicht mehr einen negativen Bürgertest nachweisen. In der Vergangenheit hatten manche Infizierte zehn Tage und mehr auf ein negatives Ergebnis warten müssen. Laumann bittet aber mit Verweis auf das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter um Vorsicht: „Auch nach Ablauf der fünf Tage sollte man sich selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten Maske tragen.“
Ab wann zählt die Isolation?
„Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag eins der Isolierung, das heißt der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet“, erklärte das Ministerium. Die neuen Regeln gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November begonnen haben.
Kann man sich krank schreiben lassen?
Ja, das ist weiter möglich, wie das Ministerium betont. Es will verhindern, dass Arbeitgeber infizierte Beschäftigte zur Arbeit zwingen. „Wer sich krank fühlt, sollte seinen Arzt kontaktieren und sich krankschreiben lassen – das ist nach wie vor auch telefonisch möglich“, betonte Laumann weiter.
Was muss man also tun, wenn man positiv ist?
„Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels einem Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen“, so das Ministerium. Diese Kontrolltestung kann in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist man verpflichtet, sich unverzüglich „auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben“, so das Ministerium. Um später offiziell den Genesenenstatus zu erhalten, auch wenn dieser derzeit keine Rolle spielt, braucht man einen positiven PCR-Test. Ein Bürgertest reicht nicht.
Was muss man tun, wenn man negativ ist?
Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Nicht-infizierte Angehörige und Kontaktpersonen müssen ohnehin nicht mehr in Quarantäne.
Was gilt für Beschäftigte in Kliniken und Praxen?
Für sie gibt es keine Änderung. „Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses“, so das Ministerium. Sie müssen sich weiter freitesten. So sollen Ansteckungen von vulnerablen Personen vermieden werden.
Wann fällt die Isolation in NRW ganz?
Länder wie Bayern haben die Isolation bereits gekippt. Das Land NRW hält auch das für möglich, fährt aber erst einmal auf Sicht: „Wir beobachten den Verlauf des Infektionsgeschehens nach wie vor sehr genau und sind dazu im ständigen Austausch mit Expertinnen und Experten“, sagte Laumann.
Wie sieht die Lage in Heimen und Krankenhäusern aus?
Ab Weihnachten (23. Dezember) werden für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeheimen oder auch Justizvollzugsanstalten keine gesonderten Testnachweise von Teststellen mehr benötigt. Es reiche ein negativer Selbsttest, teilte das Gesundheitsministerium am Freitagabend via Twitter mit. In Zweifelsfällen oder bei Symptomen könnten Einrichtungen jedoch einen Kontrolltest durchführen lassen.