Handel, Friseur, Museen Das gilt jetzt in NRW

Düsseldorf · Die Verwirrung ist war zwischenzeitlich groß, was nach der gekippten Osterruhe gilt. Klar ist: NRW führt die Notbremse nicht landesweit ein, und auch Regionen mit hohen Inzidenzen können sie aufweichen. Was jetzt gilt.

 Die Gastronomie bleibt zu.

Die Gastronomie bleibt zu.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Einzelhandel Das Einkaufen nach vorheriger Terminabsprache (Click & Meet) und mit begrenzter Kundenanzahl (ein Kunde pro 40 Quadratmeter) gilt in Städten und Landkreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 weiterhin. In Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 muss der Nicht-Lebensmittel-Einzelhandel schließen. Die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte dürfen aber Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest erlauben. Diese Ausnahmemöglichkeiten müssen mit dem Gesundheitsministerium vorher abgestimmt werden.

Gastronomie Wer darauf hoffte, an Ostern im Außenbereich eines Restaurants essen gehen zu können, wird ein weiteres Mal vertröstet – wie die Gastronomen. „Nach den Beschlüssen wachsen im Gastgewerbe Verzweiflung und Zukunftsängste“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). In der Branche droht Tausenden Unternehmen die Pleite, sie fordert mehr Unterstützung durch den Staat: „Es geht um Entschädigungen, nicht mehr nur um Hilfen“, erklärt Bernd Niemeier, Präsident des Dehoga NRW.

Friseure Die Friseure dürfen unter Corona-Auflagen weiter öffnen – auch über die Ostertage. Das war zwischenzeitlich durch die Osterruhe untersagt worden, die bei der Bund-Länder-Konferenz am 22. März beschlossen wurde. Kanzlerin Angela Merkel machte diesen Schritt jedoch am 24. März wieder rückgängig, Friseurbetriebe dürfen also auch am 1. und 3. April öffnen. Sie sind außerdem auch nicht von einer etwaigen Notbremse betroffen.

Übriges Handwerk In NRW dürfen weiterhin körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik, Fußpflege, Maniküre, Tättowieren und Piercen ausgeübt werden. Jedoch ist für Dienstleistungen, bei denen die Kundin oder der Kunde keine Maske tragen kann, ein tagesaktueller negativer Corona-Test notwendig. Auch Sonnenstudios dürfen ab Montag wieder öffnen. Greift in einer Stadt oder einem Landkreis die Notbremse, müssen viele Betriebe jedoch wieder schließen. Davon ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseure und die Fußpflege.

Konjunktur Die Industrie klagt über die Test- und Impfkampagne. Industriepräsident Siegfried Russwurm mahnt: „Die Sorge in der Breite der Wirtschaft vor irreparablen Schäden wächst.“ Die Konjunkturforscher bleiben hingegen gelassen: „Nichts wäre schlimmer für die vom Lockdown betroffenen Betriebe, als bis zum Sommer dieses Hin und Her bei den Lockerungen zu erleben“, sagt Torsten Schmidt, Konjunkturchef des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung. Gerade im Handel und bei den Dienstleistungen verschärfe sich die Lage aber stetig. Das RWI erwartet für Deutschland in diesem Jahr ein Wirtschaftswachstum von 3,6 Prozent, für NRW von 3,5 Prozent.

Museen/Galerien Wer eine personalisierte Eintrittskarte gekauft hat, durfte bisher rein. Die Notbremse würde bedeuten, dass sie geschlossen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Aber auch hier können NRW-Kommunen Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest erlauben. Diese Ausnahmemöglichkeiten müssen mit dem Gesundheitsministerium vorher abgestimmt werden.Bei einer Öffnung galten bisher anders als im Handel großzügigere Personenbeschränkungen: Für eine Person müssen mindestens 20 Quadratmeter reserviert sein.

Corona-Regeln NRW - aktuelle Maßnahmen für Handel, Friseure, Kontakte & Zoos
Foto: AP/Michael Kappeler
Corona-Regeln NRW - aktuelle Maßnahmen für Handel, Friseure, Kontakte & Zoos
Foto: dpa/Michael Kappeler
Corona-Regeln NRW - aktuelle Maßnahmen für Handel, Friseure, Kontakte & Zoos
Foto: dpa/Michael Kappeler

Homeoffice/Tests Weiterhin gilt: Beschäftigte in Unternehmen sollen so weit wie möglich zu Hause arbeiten und nicht in die Firma gehen. Funktioniert das nicht, muss der Arbeitgeber medizinische Schutzmasken und andere Hygienemittel bereitstellen. Und: Ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen einzelnen Arbeitsplätzen muss eingehalten werden. Die Unternehmen sollen Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten, wenn möglich sogar zweimal pro Woche. Die Wirtschaftsverbände müssen im April darlegen, ob das funktioniert. SPD-Politiker drohen sonst mit einer Verpflichtung der Firmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort