Kontakte, Gottesdienste, Weihnachtsmärkte Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten

Düsseldorf · Das Weihnachtsfest 2021 wird erneut wegen der Corona-Pandemie mit Beschränkungen einhergehen. Was ist nun in NRW erlaubt, wie viele Menschen dürfen zusammen feiern? Und was kann sich noch ändern? Wir geben Antworten.

 Das Weihnachtsfest 2021 wird sehr wahrscheinlich noch im Zeichen der Corona-Regeln stehen.

Das Weihnachtsfest 2021 wird sehr wahrscheinlich noch im Zeichen der Corona-Regeln stehen.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Das Weihnachtsfest 2021 wird wie das gesamte Jahr außergewöhnlich. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung in NRW gilt zunächst bis zum 12. Januar. Nun stellt sich die Frage, was an den Weihnachtstagen erlaubt ist und mit wie vielen Personen das Fest gefeiert werden darf. Darauf geben wir Antworten - nach dem aktuell noch geltenden Stand (22.12.2021). 

  • Wie viele dürfen sich an Weihnachten treffen? Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder unter 14 Jahren werden hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Unbeschränkt bleiben Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen. In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden. Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen gilt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen. An Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung können sie ohnehin nicht teilnehmen.

Wie nach dem Bund-Länder-Gipfel am 21. Dezember beschlossen wurde, treten erst nach Weihnachten, ab dem 28. Dezember, strengere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte in Kraft. Hier eine Übersicht. 

  • Was kostet ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung? Ordnungswidrigkeiten könnten gemäß Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden, heißt es in der Schutzverordnung. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) mahnte eindringlich, die Regeln einzuhalten. „Wer dagegen verstößt, der begeht kein Kavaliersdelikt, sondern der spielt nicht nur mit seiner, sondern auch mit der Gesundheit anderer und der zockt mit der Überlastung der Intensivstationen“, sagte er. Wo keine Einlasskontrollen möglich seien, müsse es wenigstens regelmäßige Stichproben geben. Die Grünen forderten Lösungen, wie das Land die Ordnungsämter auch finanziell unterstützen könnte.
  • Was ist mit den Weihnachtsmärkten? Zu Weihnachtsmärkten gab es keine gemeinsame Linie im Bund-Länder-Beschlusspapier. Laut NRW-Verordnung dürfen sie geöffnet bleiben. Allerdings stehen sie bereits landesweit nur noch Geimpften und Genesenen offen. „Weil im Freien die Ansteckungsgefahren geringer sind als zum Beispiel in der Innengastronomie, ist dies bei den aktuellen Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen – die immer noch sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen – nach wie vor vertretbar“, erklärte das Ministerium Anfang Dezember. „Möglichst viel Abstand und, je nach kommunaler Regelung, eine Maskenpflicht sind aber wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren.“
  • Was ist mit Weihnachtsgottesdienten? Gottesdienstbesucher müssen sich an Heiligabend und Weihnachten auf unterschiedliche Regelungen einstellen. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Für die katholische Kirche sagte Antonius Hamers vom Katholischen Büro NRW: „Im Moment richten wir uns darauf ein, dass wir bei Gottesdiensten mit erhöhter Nachfrage 2G oder 3G anbieten“, sagte Hamers. Bei 2G haben nur Geimpfte und Genesene Zugang, bei 3G zusätzlich auch negativ Getestete. Außerdem müssten die Besucher und Besucherinnen durchgängig Maske tragen und Abstände einhalten. Mit Maske könne dann auch gesungen werden. In den meisten Gemeinden müsse man sich auch vorab für den Gottesdienst anmelden, sagte Hamers.

Die Evangelische Kirche von Westfalen empfiehlt den Gemeinden für die Heiligabend- und Weihnachtsgottesdienste 2G. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler, die laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW auch in den Weihnachtsferien als getestet gelten. „Nicht immunisierte Menschen werden gebeten, sich zum eigenen Schutz vor einer Infektion mit möglicherweise schwerem Krankheitsverlauf nicht der Gefahr einer Menschenansammlung auszusetzen“, heißt es auf der Website der Landeskirche.

Die Evangelische Kirche im Rheinland schreibt auf ihrer Homhepage: „Die Kirchengemeinden entscheiden in eigener Verantwortung darüber, ob sie bei Gottesdiensten entweder die 3G-Regel oder die 2G-Regel anwenden.“ Vereinzelt wird es aber auch Gottesdienste geben, die Ungeimpfte ohne Test besuchen können, dann allerdings immer unter Einhaltung der Hygieneregeln mit Maske und ausreichendem Abstand. Dies gilt zum Beispiel für einzelne Messen im Kölner Dom. Die großen Festgottesdienste würden dort aber unter 3G-Bedingungen abgehalten werden, damit die Abstände reduziert werden könnten, sagte ein Sprecher.

  • Böllerverbot an Silvester: Silvester wird wieder leiser. Böller und Feuerwerk dürfen zum Jahreswechsel 2021/22 nicht verkauft werden. Auch wer schon welche hat, soll an bestimmten belebten Plätzen darauf verzichten müssen - welche das sind, bestimmen die Kommunen. Vom Raketen-Zünden wird generell abgeraten, um die Kliniken in der Pandemie nicht mit noch mehr Verletzten zu belasten. Im Gedränge könnte es zudem zu mehr Corona-Infektionen kommen, so die Befürchtung.
(top/mja/ldi/dpa/epd)
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