Maskenpflicht, Partys, Reisen Die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick

Düsseldorf · Bund und Länder ziehen die Zügel wegen der steigenden Corona-Zahlen wieder deutlich an. Schon jetzt soll es strengere Regeln auch in Regionen geben, die bisher nicht als Risikogebiet galten. Ein Überblick.

 Auf der Frankfurter Zeil weist ein Schild auf die Maskenpflicht hin. (Archiv)

Auf der Frankfurter Zeil weist ein Schild auf die Maskenpflicht hin. (Archiv)

Foto: dpa/Andreas Arnold
  • MASKENPFLICHT: Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern soll eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum überall dort gelten, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen.
  • SPERRSTUNDE: Bund und Länder empfehlen, dass in diesen Regionen eine Sperrstunde für die Gastronomie eingeführt wird. Eine Uhrzeit wird nicht genannt.
  • VERANSTALTUNGEN: In den betroffenen Regionen soll die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Auch hier wird keine Zahl genannt.
  • PRIVATE FEIERN: Alle Bürger sollen genau abwägen, ob eine private Feier notwendig und vertretbar ist. In Regionen mit 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern gelten Teilnehmergrenzen: 25 Menschen im öffentlichen und 15 im privaten Raum. Einige Bundesländer wollen die Beschränkungen für den privaten Raum allerdings nur als Empfehlung formulieren. Sachsen will seine Regeln nicht ändern.
  • HOTSPOTS: In Regionen mit 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern greifen noch schärfere Regeln. Dazu gehört neben einer Maskenpflicht, dass sich im öffentlichen Raum nur noch 10 Personen treffen dürfen. Die Gastronomie soll ab 23.00 Uhr schließen und keinen Alkohol mehr ausgeben dürfen. Bei Feiern dürfen in der Öffentlichkeit 10 Menschen zusammenkommen, im privaten Raum maximal 10 Leute aus höchstens zwei Haushalten. Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmer beschränkt.
  • ULTIMATUM: Kommt der Anstieg der Infektionszahlen mit den genannten Maßnahmen nicht innerhalb von zehn Tagen zum Stillstand, sollen Kontakte strikt reduziert werden: Im öffentlichen Raum dürfen sich dann nur noch fünf Menschen oder Angehörige zweier Haushalte treffen.
  • INLANDSREISEN: Bund und Länder fordern alle Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in und aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen zu vermeiden. Die derzeit geltenden Einschränkungen für Übernachtungen in Hotels und Pensionen in einigen Bundesländern sollen am 8. November neu bewertet werden.
  • WIRTSCHAFT: Unternehmen, die erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, sollen zusätzliche Hilfen bekommen.
  • SCHNELLTESTS: Der Bund übernimmt die Kosten für regelmäßige Schnelltests von Patienten, Besuchern und Personal in Krankenhäusern, sowie Bewohnern, Besuchern und Beschäftigten in Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.
  • AUSLANDSREISEN: Ab dem 8. November sollen neue Regeln für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten gelten: Reisende ohne triftigen Reisegrund müssen dann zehn Tage lang Quarantäne, können sich ab dem 5. Tag aber frei testen. Für notwendige Reisen und Pendler soll es Ausnahmen geben.
(csi/dpa)
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