Anpassungen für Schulen und Kitas Diese Corona-Regeln gelten für Herbst und Winter

Berlin · Die Corona-Zahlen in Deutschland steigen erneut, eine neue Herbstwelle wird befürchtet. In dieser Situation hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für Gegenmaßnahmen. Ein Überblick.

 Maskenpficht in Fernzügen soll gelten.

Maskenpficht in Fernzügen soll gelten.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschlossen hat. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war zuvor bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land „gut vorbereitet“, sagte Lauterbach.

Bei einer Maßnahme hat die Bundesregierung nachgesteuert: Der Gesetzesänderung wurde eine Protokollnotiz hinzugefügt, die Corona von der Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten streicht. Besonders für Schulen und Kitas ist das eine Erleichterung, denn sonst hätten an Covid-19-Erkrankte eine negativen Test vorzeigen müssen, eine fünftägige Isolation hätte nicht ausgereicht. Durch die Anpassung des Gesetztes sind Schulen und Kitas nun gleichgestellt mit dem Arbeitsplatz. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begründete den Paragrafen damit, dass man Kinder und Jugendliche lediglich mehr habe schützen wollen. „Den nehme ich aber gern raus“, sagte er bei seiner Rede im Bundesrat.

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

(boot/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort