Verwirrende Corona-Regeln Was gilt jetzt eigentlich in NRW?

Düsseldorf · Die Maßnahmen zum Schutz vor Corona drohen zum schwer überschaubaren Dickicht zu werden. NRW-Regierungschef Laschet will landesweite Regeln und keinen Flickenteppich. Vieles ist noch unklar, manches mutet derzeit absurd an.

 In der Fußgängerzone der Kölner Innenstadt gehen viele Menschen an einer auf dem Boden liegenden Mund-Nasen-Bedeckung vorbei.

In der Fußgängerzone der Kölner Innenstadt gehen viele Menschen an einer auf dem Boden liegenden Mund-Nasen-Bedeckung vorbei.

Foto: dpa/Weronika Peneshko

Mit steigenden Infektionswerten in zahlreichen Städten und Kreisen in NRW ist auch die Zahl der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung gewachsen. Angesichts unterschiedlicher Auflagen in einzelnen Kommunen und innerhalb der Bundesländer wurde Kritik an teils unabgestimmten Regelungen und einem unübersichtlichen Flickenteppich laut.

Wie viele Regionen und Personen sind betroffen?

Am Montag lebten schon rund 5,4 Millionen Menschen in NRW in einem der Risikogebiete im Land. Bei knapp 18 Millionen Einwohnern in NRW war das nahezu jeder Dritte. In neun Städten – darunter Köln und Essen, am Abend kam noch Düsseldorf hinzu – sowie in zwei Kreisen wurde laut Robert Koch-Institut die wichtige Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Zusätzlich meldete die Städteregion Aachen mit 557 000 Einwohnern eine Sieben-Tage-Inzidenz von 51 Neuinfektionen. Düsseldorf mit fast 622.000 Einwohnern hat am Montagabend den Schwellenwert überschritten.

Warum darf ein Kölner nicht nach Stuttgart reisen, ein Stuttgarter aber Urlaub in Köln machen?

Beide Städte sind Risikogebiete. Nicht nur NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) findet einen solchen Zustand absurd und will das zum Thema der Ministerpräsidenten-Runde am Mittwoch machen. Hintergrund: Die Bundesländer können im Kampf gegen die Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über Einschränkungen entscheiden. Eine Mehrheit der Bundesländer hat ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen beschlossen - es sei denn, sie können einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen. In Baden-Württemberg gilt diese Pflicht, NRW ist diesen Schritt aber nicht gegangen. Hier darf noch jeder einreisen.

Wer bezahlt den Test?

Laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe müssen Reisende aus inländischen Risikogebieten den Nachweis derzeit noch aus eigener Tasche zahlen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte angekündigt, dass diese Tests kostenfrei sein sollen. Noch nicht geklärt ist aber nach Angaben der KV-Sprecherin, wann diese Regelung in Kraft treten wird. Aus der KV Nordrhein hieß es dagegen, das Gesundheitsministerium habe Städte und Kreise per Erlass angewiesen, Bürgern aus Hot-Spot-Kommunen kostenlose Tests auf SARS-CoV-2 zu ermöglichen, sofern diese in den Herbstferien innerhalb Deutschlands verreisen möchten.

Ist ein Ergebnis binnen 48 Stunden machbar?

Ob Reisewillige aus Ü-50-Regionen, die in die gerade begonnenen Herbstferien starten wollen, bei dem aktuellen Ansturm auf die Testzentren noch rechtzeitig an ihr Ergebnis gelangen, ist unklar. „Das kommt auf die Auslastung des jeweiligen Labors an. Im Normalfall liegt das Ergebnis innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor“, sagt Vanessa Pudlo von der KV Westfalen-Lippe. Es könne aber Verzögerungen geben. Wird das Ergebnis später als 48 Stunden nach dem Test auf den Hotel-Tresen am Zielort gelegt, kann es das streng genommen schon mit dem Urlaub gewesen sein. Zur Verwirrung trägt hier bei: In manchen Bundesländern ist bei der 48-Stunden-Frist das Datum auf der Bescheinigung maßgebend, in anderen darf der Test-Abstrich nicht älter als 48 Stunden alt sein.

Gilt die Testpflicht auch für Grenzpendler?

Für die gilt laut NRW-Corona-Schutzverordnung, dass sie sich einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden müssen, wie die Städteregion Aachen betonte, die an Belgien und an die Niederlande grenzt. Das gelte etwa für Menschen, die häufig „zwingend notwendig und unaufschiebbar die Grenze zum Arbeiten, für den Besuch der Schule, der Universität oder aus medizinischen Gründen überqueren“ müssten.

Was ist mit privaten Feiern?

Diese hatten sich oftmals als punktuelle Hotspots erwiesen. So hatte Kostenpflichtiger Inhalt Hamm - vor einigen Tagen wies die Stadt vorübergehend die bundesweit höchste „Sieben-Tage-Inzidenz“ auf - besonders strenge Regeln erlassen. Dann ging es durcheinander. Um einen Flickenteppich zu verhindern, hat die Landesregierung am Montag einen Erlass an die Kommunen geschickt, der von Ministerpräsident Laschet angekündigte Maßnahme rechtlich festzurrt: Demnach sind ab sofort bei Hochzeiten, Taufen oder Geburtstagen außer Haus nur noch maximal 50 Personen erlaubt. In Kommunen, die den kritischen Ü-50-Wert überschreiten, dürfen im öffentlichen Raum schon jetzt nur noch maximal 25 Gäste mitfeiern.

Gibt es schon eine Sperrstunde? In der größten NRW-Stadt Köln gilt ab 22 Uhr ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum. Und an den Wochenenden - von Freitag ab 20 Uhr bis Montag um 6 Uhr darf an Hotspots kein Alkohol verkauft werden. Die Stadt Düsseldorf hat zudem am Montag eine Sperrstunde ab 1 Uhr verhängt. Im neuen Erlass der Landesregierung werden die Kommunen angewiesen, ab dem Neuinfektions-Wert 50 „Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen“ zu reduzieren und und zeitlich entsprechende Verkaufsverbote für alkoholische Getränke zu verfügen.

Was sind die Strafen? Wer etwa im Supermarkt keine Maske trägt, muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Im öffentlichen Nahverkehr sind weiterhin 150 Euro fällig - ohne zusätzliche Aufforderung. Im Restaurant kostet es Gäste 250 Euro, wenn sie einen falschen Namen angeben. Wirte müssen die Angaben auf Plausibilität überprüfen, werden aber nicht bestraft.

(chal/dpa)
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