Nicht aber in NRW Einige Länder wollen Corona-Quarantäne-Brecher notfalls zwangseinweisen

Berlin · Mehrere Bundesländer wollen schärfer gegen hartnäckige Quarantäne-Verweigerer vorgehen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Es geht nicht nur um hohe Bußgelder, auch von Zwangsmaßnahmen ist die Rede.

 Auf einem Smartphone zeigt die Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko an (Symbolfoto).

Auf einem Smartphone zeigt die Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko an (Symbolfoto).

Foto: dpa/Kira Hofmann

Bei Missachtung der geltenden Bestimmungen droht künftig im Extremfall die Zwangseinweisung in zentrale Sammelstellen, Kliniken oder Jugendarrestanstalten, heißt es in dem Bericht [kostenpflichtiger Inhalt]. Bereits jetzt werde dies auf Grundlage richterlicher Anweisungen in Einzelfällen praktiziert.

In Baden-Württemberg sollen dem Bericht zufolge bald zentrale Einrichtungen für wiederholte Quarantäne-Brecher bereitstehen. „Diese Absonderungsplätze werden dauerhaft durch einen Wachdienst kontrolliert“, zitierte die „Welt am Sonntag“ einen Sprecher des Landessozialministeriums. Zwei Kliniken seien dafür ausgesucht worden.

Schleswig-Holstein wolle demnach Quarantäne-Brecher schon in den kommenden Wochen auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde unterbringen, hieß es unter Berufung auf den Landkreistag. Zuvor gebe es gewöhnlich als Warnung eine „Gefährderansprache“ unter Beteiligung der Polizei.

Brandenburg will laut „Welt am Sonntag“ eine Zentralstelle für Quarantäne-Brecher in einer Erstaufnahmeeinrichtung einrichten. Bislang würden Betroffene in einem Krankenhaus oder einer anderen „geeigneten Einrichtung“ untergebracht, hieß es unter Berufung auf das Sozialministerium des Landes.

In Sachsen werde laut Sozialministerium derzeit „ein Unterbringungsobjekt“ für solche Zwecke errichtet. Bisher würden hartnäckige Quarantänebrecher „in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft“ untergebracht.

Bayerns Gesundheitsministerium teilte dem Bericht zufolge mit, meist gelinge es, Bürger „durch nachdrückliche Belehrung“ zum Einlenken zu bewegen und indem man auf „Zwangsabsonderung und Bußgeld“ hinweise. Als letztes Mittel blieben Zwangseinweisungen in Kommunen, etwa in „abgeschlossene Krankenhäuser oder abgeschlossene Teile von Krankenhäusern“.

Auch Berlins Gesundheitsverwaltung schließt demnach Zwangseinweisungen nicht aus, „zum Beispiel auch in einem Krankenhaus“. Hamburgs Sozialbehörde teilte mit, komme es zu Zwangseinweisungen, stünden Möglichkeiten bereit, äußerte sich aber nicht zu Details. In Hessen sei eine solche Einrichtung wegen geringen Bedarfs wieder geschlossen worden.

Der Bericht wirft auch einen Blick nach Nordrhein-Westfalen. Demzufolge verwies das Gesundheitsministerium hier darauf, dass die Anordnung und Überwachung von Quarantäne-Maßnahmen ausschließlich auf kommunaler Ebene erfolge. „Einrichtungen für Quarantänebrecher in Nordrhein-Westfalen sind nicht bekannt“, zitiert der Bericht einen Ministeriumssprecher.

Bereits im September berichteten wir über eine Kostenpflichtiger Inhalt hohe Zahl an Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen in NRW-Städten. In Nordrhein-Westfalen drohen Regelbrechern bis zu 25.000 Euro Bußgeld.

(hebu/AFP)
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