Ministerium prüft weitere Lockerungen NRW will Maskenpflicht in Praxen erhalten

Düsseldorf · Wegen der hohen Inzidenzen können am 20. März nicht alle Corona-Beschränkungen fallen. Der Apothekerverband fordert, die Maskenpflicht in vielen Bereichen beizubehalten. Kassenärzte-Chef Andreas Gassen sieht keine Überlastungs-Gefahr: „Wir müssen mit dem Virus leben.“

 Auch im Handel sollen die Masken fallen.

Auch im Handel sollen die Masken fallen.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Eigentlich sollen am Sonntag bundesweit fast alle Corona-Beschränkungen fallen. Doch wegen der Omikron-Welle prüft die Landesregierung, die Maskenpflicht in einigen Bereichen beizubehalten. Laut Entwurf der neuen Corona-Schutzverordnung sollen etwa Menschen in Arzt- und Zahnarzt-Praxen weiter Masken tragen müssen, heißt es in NRW-Kreisen. Das Gesundheitsministerium wollte das nicht kommentieren und verwies auf laufende Beratungen. Laut Bundesregeln ist eine Maske nur noch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Bussen und Bahnen Pflicht.

Bundesweit ist die Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut auf einen Rekordwert von 1543 gestiegen. In Nordrhein-Westfalen ist sie leicht zurückgegangen auf 1350. Nach einer Umfrage des Schulministeriums am 9. März waren 46.000 Schüler infiziert, das sind 2,2 Prozent der Schüler (Vorwoche: 1,8 Prozent). Die Zahl der erkrankten Lehrer stieg auf 6500. Das Schulministerium prüft noch, ob es zu Montag die Maskenpflicht aufhebt: Der Schutz der Schüler und Lehrkräfte habe Priorität, aber man müsse auch mit den Öffnungsschritten des Bundes mithalten, hieß es.

Der Apothekerverband Nordrhein fordert die Beibehaltung der Maskenpflicht etwa in Apotheken. „Die geplanten Ausnahmen bei der Aufhebung der Maskenpflicht greifen viel zu kurz. Gerade in Apotheken werden täglich millionenfach besonders vulnerable Personen bedient. Daher muss die Maskenpflicht auch in den Apotheken weiter gelten“, sagte Verbands-Chef Thomas Preis. Zusätzlich werde so auch der Infektion von Mitarbeitern vorgebeugt: „Die geplante Aufhebung der Maskenpflicht geht zu weit. Sie kann schnell zu weiter steigenden Infektionszahlen führen. Dadurch kann auch die Funktionsfähigkeit anderer Bereiche der kritischen Infrastruktur gefährdet werden.“

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, will an den geplanten Lockerungen festhalten: „Die Bürger müssen sich auf die Zusagen der Politik verlassen können. Zudem kann die vorgesehene Hotspot-Regelung einen gangbaren Kompromiss darstellen.“ Gassen sieht keine Überforderung: „Es besteht eindeutig keine Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems. Wir müssen endlich als Gesellschaft lernen, mit Corona zu leben, ohne dass alle paar Monate die Politik das öffentliche Leben immer wieder stark herunterfährt“, sagte er unserer Redaktion. Das Virus werde nicht verschwinden. Zudem müsse man davon ausgehen, „dass die Zahl der Infektionen seit Wochen massiv unterschätzt wird, da die meisten Schnelltests Omikron-Infektionen nicht verlässlich entdecken“. Glücklicherweise seien bei Omikron die allermeisten Infektionsverläufe mild. Das zeige sich an der seit Wochen stabilen Situation auf Intensivstationen.

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