Wechselunterricht in NRW Zunächst nur ein Corona-Selbsttest pro Schüler vor den Osterferien

Düsseldorf · Tests sollen ein wichtiger Pfeiler in der Corona-Strategie werden. Für die Schüler kommt das Schutzkonzept allerdings erst langsam in Gang – dafür mit vielen Vorschriften. Beaufsichtigt werden sollen die Selbsttests vom Schulpersonal.

 Die Selbsttests sollen vom Schulpersonal beaufsichtigt werden (Symbolfoto).

Die Selbsttests sollen vom Schulpersonal beaufsichtigt werden (Symbolfoto).

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Für Schüler der weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen ist bis zum Beginn der Osterferien am 29. März zunächst nur ein einziger Corona-Selbsttest pro Kopf vorgesehen. Das geht aus der am Montag veröffentlichten neuen Schul-Mail des Ministeriums hervor. Die Schulen sollen demnach die Tage, an denen getestet wird, selbst festlegen. Das schulische Personal soll die Durchführung der Selbsttests beaufsichtigen.

Die weiterführenden Schulen sollen ab Dienstag die ersten von 1,8 Millionen Selbsttests erhalten, die bis zu den Osterferien verteilt werden. „Darüber hinaus ist es der Landesregierung in den vergangenen Tagen gelungen, die vertraglichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um weitere Selbsttests zu beziehen“, erklärte Schul-Staatssekretär Mathias Richter in der Mail. Eigentlich sehen die bisherigen Planungen des Ministeriums vor, dass die Schüler sich künftig einmal pro Woche freiwillig unter Aufsicht in der Schule selbst testen können.

„Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden“, erläuterte Richter. Auf saubere Hände und gelüftete Räume sei dabei besonders zu achten.

Bei einem positiven Schnelltest solle die Schulleitung die Eltern beziehungsweise Ausbildungsbetriebe oder sozialpädagogischen Einrichtungen informieren und entscheiden, ob der betroffene Schüler nach Hause geschickt oder aus der Schule abgeholt werden muss. Busse und Bahnen sollen für die Heimfahrt keinesfalls genutzt werden.

„Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt“, heißt es in der Schul-Mail weiter. „Auch informatorische Kontaktaufnahmen der Schulleitung mit dem Gesundheitsamt oder Nachfragen sollten unterbleiben.“ Die Schulleitung könne sich rechtlich zunächst auf „Gefahr im Verzug“ berufen und in eigener Verantwortung handeln.

Ein positiver Selbsttest sei aber durch den sicheren PCR-Test zu bestätigen. Ab dieser Stufe sei die Einbindung des Gesundheitsamts gewährleistet.

Trotz deutlich steigender Infektionszahlen hatte NRW am Montag begonnen, Schüler weiterer Klassenstufen zum Unterricht in die Schulen zurückzuholen. Dagegen gibt es viel Kritik von Eltern- und Lehrerverbänden sowie der Landtagsopposition. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hielt dagegen: „Durch einen Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen wird der Schulbetrieb ab dieser Woche begleitet, mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Bildungschancen in einem ausgewogenen Verhältnis sicherstellen zu können.“

(th/dpa)
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