Corona-Pandemie In NRW gilt ab Montag wieder die Inzidenzstufe 1

Düsseldorf · Seit zwei Wochen gehen die Inzidenzwerte in NRW wieder stetig nach oben. Die aktuell vielerorts noch geltende Stufe null wackelt. Für ganz NRW gilt wieder Stufe eins - diese Einschränkungen gibt es nun.

 In NRW gilt landesweit wieder die Inzidenzstufe 1.

In NRW gilt landesweit wieder die Inzidenzstufe 1.

Foto: dpa/Federico Gambarini

In der Corona-Pandemie ist die Sieben-Tage-Inzidenz in Nordrhein-Westfalen weiter gestiegen. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche lag am Freitag nach Angaben des Robert Koch-Instituts bei 16,2 - nach 14,4 am Donnerstag. Der Wert steigt kontinuierlich seit dem 9. Juli.

Am höchsten lag die Inzidenz weiterhin in Solingen, wo der Wert binnen eines Tages von 54,0 auf nun 67,8 kletterte. Die bergische Stadt kündigte am Freitag an, dass sie am kommenden Montag wohl in die Inzidenzstufe 3 mit dann zahlreichen Beschränkungen springen werde. Düsseldorf kam am Freitag auf 39,1. In der größten NRW-Stadt Köln stieg die Inzidenz am Freitag auf 29,6. Die niedrigsten Werte wiesen der Kreis Soest mit 5,3 und Remscheid mit 5,4 auf. Nur noch insgesamt 12 der insgesamt 53 Städte und Kreise in NRW kommen auf eine Inzidenz bis maximal 10 und befinden sich damit in der Stufe 0, die kaum noch Vorsichtsmaßnahmen vorsieht.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat angekündigt, dass angesichts der steigenden Zahlen ab Montag in ganz NRW Inzidenzstufe 1 gelten soll - mit wieder etwas strengeren Regeln bei Maskenpflicht, Abständen und Zusammentreffen. „Auch, wenn die Inzidenzzahlen immer noch niedrig sind, haben sich die Werte seit dem 14. Juli, also innerhalb von 9 Tagen, verdoppelt. Das muss uns – neben einem deutlich über eins liegenden R-Wert – Sorgen machen, auch wenn sich die steigenden Infektionszahlen bisher zum Glück noch nicht in den Krankenhauseinweisungen niederschlagen“, teilte Laumann mit. Für einzelne Städte und Kreise galten die Schutzmaßnahmen der Stufe 1 bereits am Freitag oder sollten am Samstag greifen. Stufe 2 gilt bei einer stabilen Inzidenz von über 35 bis 50.

Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

• Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.

• Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.

• In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

• Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.

Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

(top/dpa)
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