Wer sich jetzt boostern lassen sollte Corona – Ab heute wird wieder geimpft
Düsseldorf · Ab dem heutigen 18. September steht der neue Corona-Impfstoff in Praxen und Apotheken zur Verfügung. Wer sich boostern lassen sollte und wer nicht. Was für Kinder gilt. Wo man ein Zertifikat bekommt und was aus der App wird.
Die Pandemie ist vorbei, doch das Coronavirus ist nicht verschwunden. Vom 18. September an steht der an die Subvariante Omikron XBB.1.5 angepasste Impfstoff zur Verfügung. Hinzu kommen das angepasste Präparat des US-Herstellers Moderna, das erst am Freitag für Europa zugelassen wurde, sowie ein angepasster Impfstoff des Herstellers Novavax.
Was sind Nutzen und Risiken?
„Der angepasste Impfstoff soll gut gegen die derzeit weit verbreiteten XBB.1.5.- und EG. 5-Omikron-Varianten wirken“, sagt Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein. Nebenwirkungen seien „typischerweise mild und von kurzer Dauer“, jedoch könnten in seltenen Fällen schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten, erklärte die Ema.
Wo kann man sich impfen lassen?
In Haus- und Facharztpraxen sowie Apotheken. „Nach der Auslieferung ab 18. September stehen die Impfstoffe Praxen und Apotheken zur Impfung zur Verfügung“, sagt Preis. Die Apotheken könnten bis 12. September die Bestellungen für die Praxen und sich selbst beim pharmazeutischen Großhandel aufgeben.
Welchen Erwachsenen wird eine Auffrischung empfohlen?
Kurz gesagt: Über 60-Jährigen, chronisch Kranken, Mitarbeitern in Pflege und Kliniken. Die Ema lässt den neuen Impfstoff zwar grundsätzlich für Erwachsene und Kinder zu. Die Ärzte orientieren sich aber meist an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko). Und die empfiehlt allen Personen ab 18 eine Basisimmunität durch mindestens drei Antigen-Kontakte (Impfungen und/oder durchgemachte Infektionen). Darüber hinaus seien keine weiteren Auffrischungen für gesunde Erwachsene bis 60 Jahre sowie für Schwangere empfohlen, so das Robert-Koch-Institut (RKI). Anders sieht es bei Risikogruppen aus: Zusätzlich zur Basisimmunität sollen sie alle zwölf Monate eine Auffrischung bekommen (sofern sie nicht eine neue Infektion hatten). Risikogruppen sind Personen ab 60 Jahren, chronisch Kranke, Bewohner in Pflegeheimen, Mitarbeiter in Kliniken und Heimen mit direktem Patientenkontakt, Menschen mit Immunschwäche wie Transplantierte sowie deren Angehörige.
Sollen Kinder und Jugendliche erneut geboostert werden?
Nein. „Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren empfiehlt die Stiko derzeit keine Covid-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung)“, betont der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV). Eine jährliche Auffrischimpfung empfehle die Stiko derzeit „nur“ Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe etwa durch eine Grunderkrankung. Im Einzelfall wird der Arzt entscheiden. „Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Kinder und Jugendliche auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind“, so die KV weiter.
Können sich auch Menschen boostern lassen, für die dies nicht empfohlen wird?
Ja. Die Vorsorge-Verordnung sieht vor, dass auch Versicherte, die zu keiner Risikogruppe gehören, grundsätzlich noch bis Ende Februar 2024 (so lange gilt die Verordnung) eine Corona-Schutzimpfung erhalten können, wenn ein Arzt die Impfung für medizinisch erforderlich hält, erklärt die KV.
Wann sollte man sich boostern lassen?
„Nach der Impfung dauert es zehn bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich ab Ende September bis Mitte Dezember impfen zu lassen“, sagt Thomas Preis. Arztpraxen und Apotheken würde sich auf eine intensive Impfkampagne im Herbst vorbereiten.
Wie bekommt man den Nachweis?
Die Ärztin oder der Arzt trägt die Impfung in den gelben Impfausweis ein. Zudem stellen manche Praxen und Apotheken auf Wunsch auch ein digitales Impfzertifikat mit QR-Code aus. „Digitale Impfzertifikate können grundsätzlich in Apotheken weiterhin ausgestellt werden. Das System hierzu wurde nicht abgeschaltet“, betont Thomas Preis. Allerdings muss man dies selbst bezahlen. Die EU-Verordnung, gemäß der EU-Bürger die Zertifikate kostenfrei erhalten haben, sei zum 30. Juni ausgelaufen. „Die Vergütung für Impfzertifikate betrug zuletzt 6 Euro.“ Da man den Impfnachweis nirgendwo mehr vorzeigen muss, gebe es quasi keine Nachfrage mehr nach Zertifikaten. Auch die Corona-App, die Millionen Bürger auf dem Handy haben, ist im Juni in den Schlafmodus versetzt worden, so dass man sein neues Zertifikat dort nicht mehr speichern kann.
Wer bezahlt die Impfung?
Die Impfstoffe werden vom Bund zur Verfügung gestellt und bezahlt, betont der Apothekerverband. Die Gabe des Vakzins wird von den Krankenversicherungen bezahlt.
Wie läuft die Terminvergabe?
Patienten vereinbaren beim Arzt einen Termin oder fragen bei Apotheken nach. „Leider wird es zunächst doch noch keine Einzelimpfungen geben, weiterhin werden die eher unpraktischen Vials mit sechs Impfdosen ausgeliefert“, sagt Thomas Preis. Angebrochene Vials (Flaschen) müssen nach Anbruch innerhalb von zwölf Stunden verimpft werden. Das macht die Terminvergabe für die Praxen kompliziert wie früher.