Vor Bund-Länder-Runde Neuer Entwurf könnte Verwandtenbesuche über Ostern möglich machen

Berlin · Über Ostern könnten die Kontaktregeln leicht gelockert und Besuche von Verwandten könnten so ermöglicht werden – trotz der hohen Corona-Zahlen. So steht es in einem neuen Entwurf für die Bund-Länder-Beratungen.

Frühlingsblumen vor dem Kanzleramt in Berlin (Symbolfoto).

Frühlingsblumen vor dem Kanzleramt in Berlin (Symbolfoto).

Foto: dpa/Michael Kappeler

Konkret liegt ein Vorschlag vor, Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis zu erlauben. Das geht aus einem aktualisierten Beschlussentwurf hervor, der am Montagvormittag vom Kanzleramt verschickt wurde und in dem Vorschläge und Forderungen von A- und B-Ländern enthalten sind. Das Papier, das auch unserer Redaktion vorliegt, hat den Stand 22. März, 10.00 Uhr. Sehr viele Punkte darin sind noch in eckigen Klammern, darüber dürfte es zum Teil also noch viele Diskussionen geben.

Dazu zählt auch der Vorschlag, über Ostern mehr Kontakte zu erlauben – wobei zunächst unklar war, wer diesen Vorschlag eingebracht hat. Anders als im Lockdown über Ostern im vergangenen Jahr sollten Verwandtenbesuche in diesem Jahr möglich sein, heißt es hierzu in dem Papier. Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage habe eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden könnten.

Wörtlich heißt es in dem Beschlussentwurf: „Daher werden die Länder vom 2. April bis zum 5. April 2021 - als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen - Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.“

(hebu/dpa)
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