Corona-Maßnahmen Teil-Impfpflicht für Pflegekräfte tritt in Kraft

Berlin · Ungeimpften Beschäftigten in Pflegeberufen können von nun an Bußgelder oder sogar Tätigkeits- und Betretungsverbote drohen. Hier entscheiden jeweils die Gesundheitsämter.

 Eine Pflegerin spricht mit der Bewohnerin eines Pflegeheimes. Gerade für ältere Menschen kann eine Ansteckung mit dem Coronavirus gefährlich sein.

Eine Pflegerin spricht mit der Bewohnerin eines Pflegeheimes. Gerade für ältere Menschen kann eine Ansteckung mit dem Coronavirus gefährlich sein.

Foto: dpa/Sebastian Willnow

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mittwoch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen. Bis Dienstag hatten sie Zeit, Impf- oder Genesenennachweise vorzulegen – oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor könnten nun Konsequenzen drohen. Die Gesundheitsämter dürfen Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote verhängen.

Doch die Umsetzung der Teil-Impfpflicht wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In einigen Teilen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen.

Weiter soll künftig ein geringerer Corona-Arbeitsschutz gelten. Dazu wollte das Kabinett am Mittwoch eine Verordnung des Sozialministeriums beschließen. Demnach sollen Arbeitgeber weitgehend selbst bestimmen können, wie sie das Risiko einschätzen und welche Auflagen im Betrieb noch gelten sollen. Am Donnerstag sollte im Bundestag außerdem erstmals über Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert werden.

(dpa/cwe)
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