Veranstaltungen, Schulen, Mindestabstand Corona-Maßnahmen – worauf sich Bund und Länder geeinigt haben

Berlin · Am Mittwoch haben sich Bund und Länder in Berlin getroffen, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise zu beraten. Ob Veranstaltungen, Mindestabstand, Hygieneregeln oder Schulbetrieb: Wir haben zusammengefasst, worauf man sich geeinigt hat.

 Angela Merkel vor Beginn der Beratungen mit den Länderchefs.

Angela Merkel vor Beginn der Beratungen mit den Länderchefs.

Foto: AFP/MARKUS SCHREIBER

Bund und Länder haben sich auf eine Reihe neuer Corona-Regeln verständigt. Die Punkte im Überblick:

  • Vorerst soll an den bisherigen Regeln zu Mindestabstand und Hygienemaßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie festgehalten werden. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte am Mittwoch nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten, der Mindestabstand von 1,5 Metern, verstärkte Hygiene-Maßnahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten öffentlichen Bereichen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen hätten sich bewährt und sollten fortgeführt werden.
  • Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten.
  • Bund und Länder sind sich auch über das von Union und SPD erarbeitete Konjunkturpaket zum Anschub der Wirtschaft nach der Krise einig geworden. Die Länder hätten die gemeinsamen Maßnahmen am Donnerstag gebilligt, sagte Merkel. Sie sei daher optimistisch für die anstehende Sitzung im Bundesrat. Union und SPD hatten sich im Koalitionsausschuss auf ein Konjunkturpaket im Umfang von 130 Milliarden Euro verständigt. Es soll die Bürger wieder in Konsumlaune bringen und dadurch in den kommenden Monaten zur Erholung der Wirtschaft beitragen.
  • Die Schulen sollen spätestens nach den Sommerferien in allen Ländern in den Regelbetrieb zurückkehren. Das soll gelten, wenn sich die Infektionslage in der Corona-Krise weiterhin gleichbleibend gut entwickelt.
  • Großveranstaltungen sollen grundsätzlich bis mindestens Ende Oktober verboten bleiben. Dies gelte für solche Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich sei. Ausnahmen sind möglich, wenn die genannten Vorgaben durch den Veranstalter eingehalten werden können.
  • Es sollen gezielt Testungen insbesondere in Einrichtungen mit besonders anfälligen Personengruppen ermöglichen werden. Hierfür sind die Testkapazitäten auszubauen. „Dort, wo zum Beispiel in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule ein Fall auftritt, müssen umfassende Testungen in der Einrichtung auf Kosten der Krankenkassen erfolgen.“
  • Der touristische Reisebusverkehr in den meisten Bundesländern ist wieder erlaubt. Die Länder gewährleisten geeignete Standards für einen optimalen Gesundheitsschutz der Reisenden und des Personals. Nach dem monatelangen Verbot von Busreisen sollen die Betreiber zudem in Kürze staatliche Hilfe erhalten. 170 Millionen Euro werden dafür noch in den geplanten Nachtragshaushalt eingestellt, wie Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in Berlin ankündigte. Der Bundestag stimmt voraussichtlich übernächste Woche über den Haushalt ab. Dann könnten die Betriebe im Juli auf das Geld zugreifen, sagte Scheuer.
  • Einen Tag nach dem Beginn der Corona-Warn-App hat Merkel eine positive erste Bilanz gezogen. Es sei „ein ganz guter Start, der natürlich noch verstetigt werden muss.“ Die App sei „ein Meilenstein in der Corona-Bekämpfung“. Merkel dankte allen Bürgern, die sich die App zur Nachverfolgung von Infektionsketten schon auf ihr Handy geladen haben. Seit ihrem Start am Dienstagmorgen wurde die App über sieben Millionen Mal heruntergeladen und installiert.
  • Merkel lobte zudem die Arbeit der Gesundheitsämter. „Ich glaube, dass wir im Augenblick sehr gut arbeitende Gesundheitsämter haben, die ziemlich robust auch zuschlagen, sage ich jetzt mal, wenn etwas irgendwo auftritt“, sagte sie. Das müsse so bleiben. Sie sei „sehr dankbar, dass viel Kraft darauf verwendet wird, dass das lokale Geschehen eingedämmt wird“, sagte Merkel. Hunderte von Familien von einem Tag auf den anderen in Quarantäne zu schicken, sei „harte Arbeit“, die aber gemacht werden müsse.
(felt/dpa)
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