Auf einen Blick Alle neuen Corona-Beschlüsse im Überblick

Berlin · Bund und Ländern haben nach dem Corona-Gipfel scharfe Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Gastronomie und Hotels werden hart getroffen. Die Maßnahmen im Überblick.

 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Sitzung des Bundeskabinetts.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Sitzung des Bundeskabinetts.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Bund und Länder haben sich über die Punkte geeinigt, mit denen die drastisch steigenden Corona-Infektionszahlen eingedämmt werden sollen. Die Punkte gelten für vier Wochen, für den gesamten November:

  • Kontaktbeschränkungen: Ab dem 2. November treten massive Einschränkungen auf. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gemeinsam aufhalten. Dies gilt verbindlich und bundesweit, Verstöße werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
  • Gastronomie: Ab dem 2. November müssen alle Gastro-Betriebe bis zum Ende des Monats schließen. Ausgenommen davon ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen dürfen offen bleiben.
  • Übernachtungen in Hotels: Bund und Länder verbieten touristische Übernachtungsangebote im Inland im November. Diese dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden.
  • Groß- und Einzelhandel: Die Geschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben. In den Verkaufsräumen darf sich allerdings nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten.
  • Schulen und Kindergärten: Die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sollen auch trotz steigender Zahlen verlässlich geöffnet bleiben. Auch Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Beratungsstellen dürfen ihr Angebot aufrecht erhalten.
  • Home-Office: Die Unternehmen werden aufgefordert, wo immer es möglich ist, Heimarbeit zu ermöglichen, um auch an dieser Stelle die Infektionszahlen niedrig zu halten.
  • Risikogruppen: Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte müssen besonders gegen die sich verschärfende Corona-Krise geschützt werden. Die verfügbaren Corona-Schnelltests „sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden“, damit sichere Kontakte ermöglicht werden können. Der besondere Schutz von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen.
  • Sport und Unterhaltung: Profisport, dazu zählt auch die Bundesliga, findet im November nur noch ohne Zuschauer statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, werden ab nächster Woche bis Ende November deutschlandweit weitgehend untersagt. Das betrifft etwa Theater, Opern oder Konzerthäuser. Die Regelung betrifft auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Individualsport soll ausgenommen werden.
  • Gottesdienste: Gottesdienste sind weiterhin erlaubt. Allerdings müssen die Hygienekonzepte unbedingt eingehalten werden. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verweist darauf, dass Eingriffe in die Religions- und Versammlungsfreiheit besonders sensibel seien.
  • Körperpflege: Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios müssen im November ebenfalls schließen. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sind weiter möglich.
  • Unterstützung: Der Bund sagt milliardenschwere Nothilfen für Unternehmen zu, die von den vorübergehenden Schließungen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind. Erstattet werden sollen Umsatzausfälle, die Finanzhilfe soll ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.
  • Frist: Nach zwei Wochen – also etwa um den 11. November – wollen die Kanzlerin und die Regierungschef erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.
(june/dpa)
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