Aktualisierte Corona-Schutzverordnung Wieder Pop-up-Freizeitparks im Sommer in NRW möglich

Düsseldorf · Unter anderem in Düsseldorf hatte es im vergangenen Jahr als Alternative zur ausgefallenen Rheinkirmes einen provisorischen Freizeitpark der Schausteller gegeben. Das soll auch in diesem Jahr wieder möglich sein.

 Besucher gehen über den Pop-üp-Freizeitpark „Düsselland“. Der Jahrmarkt auf dem Gelände der Messe war für den Zeitraum zwischen dem 26. Juni und 26. Juli 2020 aufgebaut worden.

Besucher gehen über den Pop-üp-Freizeitpark „Düsselland“. Der Jahrmarkt auf dem Gelände der Messe war für den Zeitraum zwischen dem 26. Juni und 26. Juli 2020 aufgebaut worden.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Schausteller sollen im Sommer wieder sogenannte Pop-up-Freizeitparks in Nordrhein-Westfalen betreiben können. Nach Angaben von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wird die Besucherbegrenzung für Freizeitparks auch dafür mit der ab Freitag bis zum 8. Juli geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes gelockert.

Statt einer Person pro 20 Quadratmeter in einem Freizeitpark seien als Obergrenze eine Person pro 10 Quadratmeter vorgesehen. Das sei auch eine große Bitte der Schausteller mit Blick auf mobile Freizeitparks gewesen, so Laumann. Damit werde es auch das eine oder andere Freizeitangebot für die Kinder geben, die nicht in den Urlaub fahren können, erläuterte der Landesgesundheitsminister.

(c-st/dpa)
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