Corona-Maßnahmen Betroffene klagen gegen „Lockdown“ im Berchtesgadener Land

München · Beim Verwaltungsgericht in München sind mehrere Klagen von Gastronomen und anderen vom „Lockdown“ Betroffenen aus dem Berchtesgadener Land eingegangen. Es geht zum Beispiel um Restaurantöffnungszeiten und Schulbesuche.

 Das Landratsamt in Berchtesgaden.

Das Landratsamt in Berchtesgaden.

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Gastronomen und andere Betroffene gehen gerichtlich gegen die strengen Corona-Maßnahmen im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land vor. Beim Verwaltungsgericht München gingen mehrere Klagen und Eilanträge ein.

Unter anderen wendet sich ein Gastronom im Eilverfahren gegen die Schließung seines Betriebes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstagabend sagte. Ein weiterer Gastronomiebetrieb will erreichen, dass er entgegen der Allgemeinverfügung des Landratsamtes auch nach 20.00 Uhr Speisen zum Abholen oder zur Lieferung anbieten kann. In einem Eilverfahren will eine Schülerin aus Berchtesgaden erreichen, dass sie ihr Gymnasium in Traunstein besuchen kann.

Wegen der sprunghaft gestiegenen Infektionszahlen mussten Hoteliers und Ferienwohnungsvermieter am Dienstag ihre Gäste mit Ausnahme von Geschäftsreisenden nach Hause schicken. Die Gastronomie bleibt geschlossen. Das Landratsamt hatte eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist im Landkreis vorerst bis zum 2. November nur noch mit triftigem Grund erlaubt.

(th/dpa)
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