Öffnung von Geschäften Welle von Gerichtsentscheiden über 800-Quadratmeter-Regel

Düsseldorf · Kommende Woche könnte ein zentraler Punkt in der bisherigen Öffnungsstrategie von Bund und Ländern kippen: Gerichte unter anderem in Nordrhein-Westfalen oder Sachsen wollen dann darüber entscheiden, ob die getroffene 800-Quadratmeter-Begrenzung zur Öffnung des Einzelhandels rechtens ist.

Die Türen zu einer Karstadt-Filiale sind mit einem Rollgitter verschlossen.

Die Türen zu einer Karstadt-Filiale sind mit einem Rollgitter verschlossen.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Am Mittwoch hatte bereits das Verwaltungsgericht Hamburg einem Kläger gegen die Begrenzung recht gegeben. Das Gericht sah keine gesicherten Belege dafür, dass von größeren Verkaufsflächen allein eine höhere Anzie­hungs­kraft auf Kunden ausgehe. Bund und Länder hatten die Öffnung von Geschäften nur bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter damit begründet, dass man volle Fußgängerzonen in den Städten wegen der Ansteckungsgefahr vermeiden wolle.

Ein abschließendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg wird nun für Donnerstag erwartet. An diesem Tag findet auch die nächste Schaltkonferenz zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder statt.

Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als oberste Instanz des Landes will in der kommenden Woche über Anträge von Einzelhändlern entscheiden, die die 800-Quadratmeter-Begrenzung in Bayern beseitigen wollen. Bisher wird die Begrenzung selbst in Bayern nicht einheitlich gehandhabt, wie das Beispiel der Modekette Wöhrl zeigt. Mit der Argumentation, größere Filialen müssten zumindest mit einer selbst gewählten Begrenzung auf 800 Quadratmeter öffnen dürfen, hatte das Unternehmen Erfolg beim Landratsamt Bad Neustadt und in einem Streit mit der Stadt Würzburg vor dem dortigen Verwaltungsgericht. In einem Streit mit der Stadt Nürnberg hingegen scheiterte Wöhrl vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.

Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Münster sprach von vier Eilverfahren von Einzelhändlern gegen die Verordnungen der Landesregierung im Zusammenhang mit der 800-Quadratmeter-Regel. Auch hier werden Entscheidungen kommende Woche erwartet. Sprecher der Oberverwaltungsgerichte in Sachsen und Niedersachsen äußerten sich ähnlich. In Niedersachsen hatten vier Möbelhändler ein Normenkontrollverfahren angestrengt.

Mark Alexander Krack, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Niedersachsen, sprach sich gegen die Flächenbegrenzung aus. Auch große Händler könnten alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Belegschaft und Kunden ergreifen. Die Festlegung auf 800 Quadratmeter sei willkürlich.

Galeria Karstadt Kaufhof hatte vor dem OVG Münster seinen Eilantrag zurückgezogen. Der Konzern darf in Nordrhein-Westfalen kommende Woche auf abgetrennten Flächen wieder seine Läden öffnen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart war am Mittwoch übrigens zu einem anderen Schluss als die Richter in Hamburg gekommen. Sie wiesen die Klage mit dem Argument ab, dass große Läden eine „überregionale Anziehungskraft für den Publikumsverkehr“ hätten.

(ala/Reuters)
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