Corona-Pandemie in NRW Einzelne Schulen behalten Maskenpflicht zunächst bei

Essen/Oberhausen · Die Maskenpflicht im Unterricht der weiterführenden und berufsbildenden Schulen bestand seit Beginn des Schuljahres am 12. August. Solch eine Maßnahme gab es flächendeckend in keinem anderen Bundesland.

 Eine Schülerin hebt ihre Mund- und Nasenmaske an, um etwas zu trinken. (Archivfoto)

Eine Schülerin hebt ihre Mund- und Nasenmaske an, um etwas zu trinken. (Archivfoto)

Foto: dpa/Guido Kirchner

Nicht an allen weiterführenden Schulen in NRW endet an diesem Montag die Maskenpflicht im Unterricht. Beibehalten wird sie etwa an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule in Essen, zunächst bis zu den Herbstferien, wie die Schule auf Facebook mitteilte. „In keinem unserer Klassenräume kann im normalen Präsenzunterricht der Mindestabstand eingehalten werden“, erklärte die Schule. Im Unterricht werde gesprochen, sich ausgetauscht. Man sehe hier ein erhöhtes Infektionsrisiko. Zuvor hatte die „WAZ“ (Montag) darüber berichtet.

Bereits zu Beginn des Schuljahres sei in der Schulkonferenz über die Maskenpflicht bis zu den Herbstferien gesprochen worden, hieß es weiter. Von den Eltern habe es dafür Zuspruch gegeben.

Kostenpflichtiger Inhalt Für die Ankündigung gab es Lob, aber auch Kritik. „Ich finde die Entscheidung der Schule super. Meine Tochter fühlt sich besser mit der Maske“, kommentierte jemand. „Ich frage mich wofür solche Sachen beschlossen werden und dann jede Schule eigenständig entscheidet“, schrieb ein anderer.

Auch am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Oberhausen bleibt die Maskenpflicht bestehen, zunächst für weitere knapp zwei Wochen. Für den Fall, dass die Schulkonferenz die Maskenpflicht ab dem 14. September abschafft, hat die Schulleitung Unterrichtskürzungen angekündigt. Grund sei, dass dann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alle Lehrkräfte für einen Unterricht ohne Maskenpflicht zur Verfügung stünden.

Die Maskenpflicht im Unterricht der weiterführenden und berufsbildenden Schulen bestand seit Beginn des Schuljahres am 12. August. Solch eine Maßnahme gab es flächendeckend in keinem anderen Bundesland. Für Grund- und Förderschüler der Primarstufe galt sie auch in NRW nicht. Auf Schulhöfen und im Schulgebäude bleibt die Maskenpflicht aber für alle an allen Schulformen bestehen.

(chal/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort