Änderungen am Infektionsschutzgesetz Corona-Maskenpflicht in Flugzeugen soll gestrichen werden

Berlin · Medienberichten zufolge will die Ampel-Koalition noch Änderungen am Infektionsschutzgesetz für den Herbst vornehmen. Dazu gehört unter anderem die Maskenpflicht in Flugzeugen, deren Ende vor allem die FDP fordert.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kommt nach der Landung in Prag mit dem Airbus A340 der Luftwaffe mit einer Mund-Nasen-Bedeckung aus dem Flugzeug. (Archivfoto)

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kommt nach der Landung in Prag mit dem Airbus A340 der Luftwaffe mit einer Mund-Nasen-Bedeckung aus dem Flugzeug. (Archivfoto)

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Corona-Maskenpflicht in Flugzeugen von und nach Deutschland soll zum Herbst vorerst entfallen. Die zunächst weiterhin bundesweit im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Vorgabe zum Tragen von FFP2-Masken an Bord soll noch gestrichen werden, wie zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag) unter Berufung auf Koalitionskreise berichtete. Zugleich soll laut der Verständigung aber im Gesetz bundesweit festgelegt werden, dass außer in Fernzügen, Kliniken und Pflegeheimen auch in Arztpraxen FFP2-Maskenpflicht gilt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Montag der Deutschen Presse-Agentur: „Impfen und Masken bleiben der beste Schutz gegen die erwartete Omikron-Welle. Deswegen setzen wir beides ein.“ Auch in Arztpraxen solle daher Maske getragen werden. „Solange die Pandemielage es erlaubt, wird dagegen im Flieger die Maskenpflicht fallen. Empfohlen bleibt die Maske aber auch dort. Das ist keine Frage von Vorschriften, sondern der Vernunft.“ Laut dem bestehenden Gesetz gilt die Maskenpflicht im Flugzeug noch bis zum 23. September.

Für ein Ende der Maskenpflicht in den Maschinen hatte sich in den parlamentarischen Beratungen zu den Corona-Regeln für den Herbst die FDP starkgemacht. Vorgesehen ist für den Flugverkehr nun, dass die Bundesregierung eine Maskenpflicht für Passagiere und Bordpersonal durch eine Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verhängen kann, wie aus einem der dpa vorliegenden aktuellen Entwurf hervorgeht. Genannt werden FFP2-Masken oder einfachere OP-Masken.

Die Luftfahrtbranche protestiert seit Längerem gegen die Maskenpflicht an Bord und verweist darauf, dass sie in anderen Alltagsbereichen und Ländern nicht mehr gelte.

Der Bundestag soll die Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz für den Herbst an diesem Donnerstag beschließen. Das Kabinett hatte einen Entwurf auf den Weg gebracht, der vom 1. Oktober bis 7. April 2023 generell wieder weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht. Die Länder sollen weitere Schutzauflagen verhängen und bei kritischer Lage ausweiten können. Lauterbach sagte: „Wir werden gut vorbereitet in den Herbst gehen.“ Er verwies auf gesetzliche Grundlagen, neue Impfstoffe, wirkungsvolle Medikamente und einen vorgesehenen besseren Überblick über die Pandemie.

Für Flugzeuge und Fernzüge sah das Konzept von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ursprünglich vor, dass dort in der Regel FFP2-Masken Pflicht sein sollen - und nicht mehr wie bisher auch einfachere OP-Masken möglich sind. Für Fernzüge soll dies auch so kommen. Für Busse und Bahnen im Nahverkehr sollen weiterhin die Länder Maskenpflichten regeln können. Die Länder konnten dies bisher auch für Arztpraxen festlegen - für sie soll die Maskenpflicht nun künftig ebenfalls direkt über das Bundesgesetz geregelt werden.

(albu/dpa)
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