Weitere Corona-Lockerungen Was ab Samstag in NRW erlaubt sein könnte

Düsseldorf · Ab Samstag sind in NRW neue Lockerungen für den Alltag vorgesehen. Kinos und Theater könnten öffnen, Fachkongresse wären erlaubt, und Jugendsozialarbeiter dürften wieder aktiv werden. Alle geplanten Neuerungen im Überblick.

 Ein Hallenbad in Düsseldorf-Benrath (Archivbild).

Ein Hallenbad in Düsseldorf-Benrath (Archivbild).

Foto: Anne Orthen (ort)

Anfang Mai hat die Landesregierung NRW einen Stufenplan für die Lockerung der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben. Ein wichtiger Meilenstein war der 11. Mai. Seitdem dürfen sich Personen zweier Haushalte treffen, Geschäfte dürfen öffnen, und auch die Gastronomie darf wieder Besucher empfangen - natürlich mit Abstands- und Hygieneauflagen.

Die nächste Stufe tritt am Samstag, 30. Mai, in Kraft. Welche dieser im Plan vermerkten Lockerungen wirklich in Kraft treten, bleibt abzuwarten. Laut Staatskanzlei NRW prüft die Landesregierung derzeit, „unter welchen Bedingungen weitere Öffnungen im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Plans gegenbenenfalls erfolgen können“. Diese Lockerungen könnten kommen:

Schwimmbäder: Ab Pfingsten sollen Hallenbäder, Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellnesseinrichtungen mit Infektionsschutzkonzepten ihre Türen öffnen dürfen. Eine Anfrage unserer Redaktion bei den Düsseldorfer Hallenbädern hat jedoch ergeben, dass derzeit noch keine Konzepte für eine Öffnung vorliegen.

Sport: Die Ausübung von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen soll wieder zulässig sein. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sollen ebenfalls wieder erlaubt sein. Außerdem dürfen Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen wieder genutzt werden.

Großveranstaltungen: Straßen- und Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen bleiben bis 31. August verboten. Ab dem 30. Mai sollen aber Fachmessen und Fachkongresse mit Beschränkungen der Besucherzahl wieder stattfinden können. Die Messehallen in Düsseldorf bleiben allerdings vorerst geschlossen. Laut einem Sprecher ist die erste Veranstaltung dort die Messe „Caravan-Salon“, die auf September verschoben wurde.

Kinos: Theater, Oper- und Konzerthäuser sowie Kinos dürfen wieder Besucher empfangen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Menschen gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Welche Regeln in Kinos dann gelten, lesen Sie hier.

Jugendarbeit: Eingeschränkt sollen Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz zulässig sein. Ferienmaßnahmen können am besten ortsnah unternommen werden, ebenso Gruppenfahrten (etwa der Jugendverbände).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort