Gemeinsame Erklärung verabschiedet NRW stellt Lockerungen für Religionsgemeinschaften in Aussicht

Düsseldorf · Ab kommender Woche werden die ersten Geschäfte wieder öffnen und das öffentliche Leben langsam aber sicher wieder vorsichtig beginnen. Das Land NRW will offenbar auch die gelockerte Maßnahmen bei Religionsgemeinschaften prüfen.

 In ganz Deutschland sind bisher Gottesdienste verboten.

In ganz Deutschland sind bisher Gottesdienste verboten.

Foto: Zelger, Thomas

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und Religionsgemeinschaften haben sich für eine Lockerung der Corona-Maßnahmen im religliösen Leben ausgesprochen. „Wenn nun das soziale und öffentliche Leben wieder mehr geöffnet wird, muss das auch für das gemeinsame religiöse Leben gelten“, heißt es in einer am Donnerstagabend in Düsseldorf verbreiteten gemeinsamen Erklärung von Landesregierung und Vertretern der christlichen, jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften. „Deshalb sind wir uns darin einig, in den nächsten Tagen gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie das religiöse Leben in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens so schnell wie möglich wieder mehr äußere Gestalt annehmen kann, ohne die bisherigen Erfolge im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu riskieren.“

Laschet und Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen hatten am Nachmittag in der Düsseldorfer Staatskanzlei die Frage der Ermöglichung von Gottesdiensten im Zuge der Lockerung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beraten. Gemeinsam wollten Landesregierung und Glaubensgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen einen Weg aufzeigen, unter welchen Bedingungen öffentliche Gottesdienste in Zukunft wieder möglich sein könnten, erklärte die Landesregierung. Dieser Weg könne Vorbild für ganz Deutschland werden. An dem Gespräch nahmen der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, sowie Vertreter der jüdischen und muslimischen Gemeinden teil.

Woelki dankte Laschet „für ein sehr konstruktives und gutes Gespräch und seinen Einsatz für die schnellstmögliche Lockerung des Gottesdienstverbotes“. Abstand, Vorsicht, Hygiene, all das bleibe unverzichtbar, erklärte Woelki über Twitter. Religionsausübung sei jedoch eines der wichtigsten Grundrechte und gehöre zum Fundament der Gesellschaft. „Deshalb müssen Gottesdienste unter Auflagen zugelassen werden, je früher, desto besser“, unterstrich Woelki. Die Sehnsucht der Menschen nach Seelsorge, Orientierung, Gottesdienst sei gerade jetzt groß.

Der Pressesprecher der rheinischen Kirche, Jens Peter Iven, hatte bereits vor dem Gespräch dem Evangelischen Pressedienst (epd) gesagt: „Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass unter dieser Voraussetzung je nach räumlicher Situation in absehbarer Zeit auch wieder gemeinschaftliche Gottesdienste gefeiert werden können.“ Auch die Lippische Landeskirche hatte vor dem Treffen die Erwartung einer Klärung geäußert, „wie wir wieder ansteckungssichere Formen, Gottesdienst in unseren Kirchen zu feiern, ermöglicht bekommen können“.

Bund und Länder hatten am Mittwoch beschlossen, dass trotz geplanter Lockerungen für Geschäfte schon ab der kommenden Woche das Verbot religiöser Zusammenkünfte zunächst weiter bestehen soll. Das Bundesinnenministerium will sich am Freitag mit Vertretern aller Religionsgemeinschaften beraten.

(mja/epd)
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