Gerichtsentscheidung in Münster Reduzierte Kita-Betreuung in Corona-Krise ist rechtmäßig

Münster · Der in der Corona-Krise eingeschränkte Regelbetrieb in Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen ist nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster voraussichtlich rechtmäßig.

 Ein Junge spielt in der Kita (Symbolfoto).

Ein Junge spielt in der Kita (Symbolfoto).

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Die Annahme, dass mit einem Regelbetrieb in Kindertagesstätten ein erhöhtes Infektionsrisiko einhergehe, und darauf mit zusätzlichen Hygienestandard reagiert werde, sei voraussichtlich nicht zu beanstanden, erklärte das Gericht in einem Eilbeschluss am Freitag (Az:13 B 855/20.NE). Auch dass für effektive Umsetzung dieser Standards eine erhebliche Reduzierung der Betreuungszeiten nötig sei, ist nach Ansicht des Gerichts nachvollziehbar.

Bei dem eingeschränkten Betreuungsumfang könnten gestaffelte Bring- und Abholzeiten festgelegt werden, so dass durch diese zeitliche Entzerrung und flexiblere Verteilung der Betreuungszeiten die Zahl der gleichzeitig betreuten Kinder beeinflusst werden könne, erklärte das Gericht. Kindereinrichtungen müssten nicht zu einer zusätzlichen Notbetreuung verpflichtet werden. Die mit der Reduzierung des Betreuungsumfangs erreichten Zeit- und Personalkapazitäten dürften nicht zulasten einer effektiven Umsetzung von Hygiene- und Infektionsschutzstandards verringert werden.

Nach der Coronabetreuungsverordnung ist Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen die Aufnahme eines eingeschränkten Regelbetriebs unter Beachtung bestimmter Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder erlaubt. Der Betreuungsumfang ist für jedes Kind um zehn Wochenstunden reduziert. Eine Notbetreuung findet nicht mehr statt.

Das Oberverwaltungsgericht lehnte einen Antrag eines Ehepaars aus dem Rhein-Sieg-Kreis auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Das Ehepaar hatte den Gerichtsangaben zufolge argumentiert, dass es bei einem eingeschränkten Regelbetrieb und bei einer gleichzeitiger Abschaffung der Notbetreuung nicht mehr in vollem Umfang arbeiten könne.

(mba/epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort