Öffnung in Corona-Krise „Freibad-Start vor Feiertag wird eine Herausforderung“

Düsseldorf · Freibäder in Nordrhein-Westfalen dürfen Ende Mai öffnen, zehn Tage später auch Hallenbäder und Thermen. Für den Betrieb in der Pandemie wurden diverse Regeln entwickelt. Eine Gefahr der Übertragung des Coronavirus übers Wasser besteht Experten zufolge nicht.

 Ein leeres Freibad (Symbolbild).

Ein leeres Freibad (Symbolbild).

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Einer Abkühlung im Sommer steht in Nordrhein-Westfalen trotz der Corona-Krise nichts im Weg. Die Landesregierung hat am Mittwoch beschlossen, dass Freibäder ab dem 20. Mai öffnen dürfen. Ab dem 30. Mai folgen Hallenbäder, Thermen, sogenannte Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen. „Nordrhein-Westfalen hat ein klares Signal gesetzt, das begrüßen wir“, sagt Christian Ochsenbauer, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB). „Von der Entscheidung sind wir allerdings durchaus überrascht.“

Trotz der Lockerung könnten nicht alle Freibäder am Stichtag öffnen, stellt Ochsenbauer klar. Hintergrund sei die benötigte Vorlaufzeit von etwa drei Wochen, um die technischen Anlagen hochzufahren, die Hygiene von Bade- und Trinkwasser sicherzustellen und neue Saisonarbeitskräfte zu rekrutieren. „Wir verstehen den vorgezogenen Termin für die Freibaderöffnung als Angebot an die Betreiber, die bereits alles vorbereitet haben.“

Den Betreibern fehle derzeit jedoch eine rechtlich verbindliche Vorgabe für die Hygienemaßnahmen, kritisiert Ochsenbauer. „Das muss schleunigst nachgeholt werden.“ Da gesetzliche Rahmenbedingungen fehlten, orientierten sich die Badbetreiber an den Empfehlungen der DGfdB. Demnach soll die Anzahl der Badegäste, die sich gleichzeitig im Bad befinden, reduziert, Warteschlangen vermieden und Vorkehrungen getroffen werden, um die Abstandsregeln in allen Badbereichen einzuhalten. Die DGfdB schlägt etwa vor, nur jede dritte Einzeldusche zu nutzen und maximal 60 Menschen in einem 25-Meter-Becken schwimmen zu lassen. Manche Bäder planten zudem, Einzelbahnen mit Hilfe von Leinen abzutrennen und Bahnen für schnelle und langsame Schwimmer einzurichten. Planschbecken und Außenbecken, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, würden voraussichtlich geschlossen.

Kostenpflichtiger Inhalt Die Bädergesellschaft Düsseldorf ist nach eigenen Angaben betrieblich innerhalb von zwei Wochen startklar, wie Geschäftsführer Roland Kettler sagt. Man warte nun auf das Signal der Politik. Die Abstandspflicht von 1,5 Meter sei für die Badeaufsicht jedoch schwer zu kontrollieren, wenn etwa Familienmitglieder aus einem Haushalt im Wasser spielen dürfen, andere aber nicht. Mit einer Mundschutzpflicht im Wasser rechnet Kettler nicht.

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Auch in Köln steht noch kein Startdatum fest: „Wir freuen uns darüber, dass die Landesregierung grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme der Freibäder gegeben hat“, teilen die Köln-Bäder mit. Derzeit werde geklärt, welche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Gäste wie und bis wann umgesetzt werden. In Bonn soll am 21. Mai das Panoramabad Rüngsdorf als erstes Freibad den Betrieb aufnehmen, die fünf weiteren Freibäder sollen ab 30. Mai folgen. „Ich gehe davon aus, dass das Land die Auflagen für die Freibäder in den nächsten Tagen noch konkretisiert“, sagte Oberbürgermeister Ashok Sridharan.

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen sieht dem Stichtag allerdings mit gemischten Gefühlen entgegen: „Mit dem Betrieb unter diesen einzigartigen Bedingungen unmittelbar vor einem Feiertag zu beginnen, wird eine große Herausforderung.“ Durch den wochenlangen Lockdown seien in den Bädern in NRW bereits „erhebliche Verluste“ entstanden, sagt Ochsenbauer. Vor allem freizeitorientierte Bäder und Thermen hätten darunter zu leiden. „Viele dieser Bäder hätten früher öffnen können und auch wollen“, sagt er. Das sorge für Unmut bei den Betreibern.

Sorgen vor einer Infektion mit dem Coronavirus im Wasser sind Experten zufolge unberechtigt. Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass das Coronavirus übers Wasser übertragen wird. Auch das Umweltbundesamt teilt diese Einschätzung: Eine direkte Übertragung über das Schwimm- und Badewasser sei „höchst unwahrscheinlich“. Das Wasser in Frei- oder Hallenbädern unterliege einer ständigen Aufbereitung, sodass ein „weitreichender Schutz“ gewährleistet werde. Das dem Wasser zugesetzte Desinfektionsmittel, für gewöhnlich Chlor, töte die potenziellen Krankheitserreger ab. Vom Wasser in Bädern mit biologischer Aufbereitung gehe hingegen ein gewisses Infektionsrisiko aus, da es kein Desinfektionsmittel enthalte. Dem Umweltbundesamt zufolge beruht das Infektionsrisiko in einem Bad vor allem auf der direkten Übertragung der Erreger von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.

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