Ordnungswidrigkeit trotz Erlaubnis „Picknick-Panne“ in neuer Coronaschutz-Verordnung in NRW

Düsseldorf · Obwohl Picknicks in NRW seit Mittwoch wieder erlaubt sind, legt die neue Verordnung des Landes immer noch ein Bußgeld dafür fest. Für Freunde des Snacks auf der Wiese hat das aber keine Folgen.

 Picknicks sind in NRW seit Mittwoch wieder erlaubt (Symbolbild).

Picknicks sind in NRW seit Mittwoch wieder erlaubt (Symbolbild).

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

In die neue Coronaschutz-Verordnung für Nordrhein-Westfalen hat sich eine kleine Panne eingeschlichen: Picknicks sind laut Landesregierung seit Mittwoch zwar wieder erlaubt, sie werden aber in der Verordnung weiter als Ordnungswidrigkeit geführt. Laut Gesundheitsministerium ein Fehler im Lektorat - der aber keine rechtlichen Folgen habe.

In der am Dienstagabend veröffentlichten Verordnung hatte das Ministerium unter Paragraf 10 (Freizeit- und Vergnügungsstätten) das bisherige Picknick-Verbot entfernt - nur das Grillen „auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen“ ist laut dem Paragrafen weiter untersagt.

Am Ende der aktuellen Verordnung, in der sämtliche Ordnungswidrigkeiten aufgeführt werden, heißt es allerdings weiterhin: Eine Geldbuße drohe, wenn man „entgegen § 10 Absatz 7 an einem Picknick oder einem Grillen auf einem öffentlichen Platz oder einer öffentlichen Anlage beteiligt ist“. Da man aber keine Geldbuße für etwas verhängen könne, das - in dem anderen Paragrafen - gar nicht verboten ist, habe der Fehler keine Folgen. Er werde dennoch in der kommenden Version der Coronaschutz-Verordnung korrigiert, so das Gesundheitsministerium am Mittwoch.

(chal/dpa)
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