Kritik an Verordnung Düsseldorfer Richter stuft Corona-Bußgelder als unwirksam ein

Düsseldorf · Ein Düsseldorfer Amtsrichter sieht die in der ersten Woche verhängten Geldbußen wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes als rechtswidrig und unwirksam an.

 Polizeibeamte kontrollieren in einem Park die Einhaltung der Corona-Regeln (Symbolfoto).

Polizeibeamte kontrollieren in einem Park die Einhaltung der Corona-Regeln (Symbolfoto).

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das hat er in einem Verfahren gegen den Betreiber einer Shisha-Bar bekanntgegeben (Az: 302 Owi 100/20). Nach Ansicht von Richter Stephan Poncelet war die Verordnung vom 22. März zu unbestimmt. So würden dort zwar hohe Geldbußen und Haftstrafen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten angedroht. Doch Angaben zu den konkreten Verstößen fehlten, erklärte der Richter. Der Fehler sei in der nächsten Fassung der Corona-Schutzverordnung vom 30. März behoben worden.

Der Amtsrichter sagte auch, ein Kellner, der wegen eines Verstoßes am 26. März vom Amtsgericht bereits zu 4000 Euro Geldbuße verurteilt worden war, wäre von ihm freigesprochen worden. Die Stadt Düsseldorf habe bis Ende März nur sehr wenige Bußgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung verhängt, sagte ein Sprecher der Stadt.

(mba/dpa)
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