Corona-Krise Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen

Berlin · Die Händler dürfen aufatmen: Alle Geschäfte in Deutschland sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Darauf verständigten sich Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch.

 Eine Verkäuferin steht mit einem Mund-Nasen-Schutz hinter einer Kasse in einem Modegeschäft (Symbolbild).

Eine Verkäuferin steht mit einem Mund-Nasen-Schutz hinter einer Kasse in einem Modegeschäft (Symbolbild).

Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Damit wird die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern aufgehoben - nun soll es Vorgaben geben zur maximalen Zahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche.

Dies soll dazu dienen, die Ansteckungsgefahr in den Geschäften zu verringern. Die Vorgaben zielen außerdem darauf, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum sowie im öffentlichen Nahverkehr zu begrenzen. In den Geschäften soll es außerdem Auflagen geben zur Hygiene. Der Zutritt soll gesteuert, Warteschlangen sollen vermieden werden.

Seit dem 20. April sind kleine und mittlere Läden unter Auflagen zum Gesundheitsschutz wieder geöffnet, aber nur bis zu einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt dies ohne die Flächenbegrenzung unter Auflagen.

Die Regel war allerdings in einigen Ländern bereits modifiziert worden. Außerdem hatten manche Länder bereits weitere Schritte angekündigt. So stand bereits fest, dass in Bayern vom kommenden Montag alle Geschäfte unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen dürfen.

An der 800 Quadratmeter-Regel hatte es massive Kritik des Einzelhandels gegeben, der vor Wettbewerbsverzerrungen warnte. Zudem gibt es unterschiedliche Regelungen in den Ländern sowie Gerichtsurteile gegen das Verkaufsverbot.

Merkel hatte noch vor einer Woche klar gemacht, dass mit der 800-Quadratmeter-Regel im Kampf gegen eine Ausbreitung des Virus eine Überfüllung der Innenstädte verhindert werden solle. Beim Einkaufen gilt in allen Ländern bereits eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Geschäften. Sie gilt auch im Öffentlichen Personennahverkehr, also in Bussen, S- und U-Bahnen.

(felt/dpa)
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