Duisburg, Remscheid, Hamm und Co. Was passiert, wenn der Inzidenzwert über 100 steigt

Düsseldorf · Die Coronaschutzverordnung des Landes sieht Lockerungen in mehreren Stufen vor. Allerdings steht in den Beschlüssen von Bund und Ländern auch etwas über eine Notbremse, wenn der Inzidenzwert wieder über 100 steigt. Die NRW-Lösung für einzelne Städte und Kreise ist vage.

 Ob die Geschäfte in den Innenstädten wieder Kunden empfangen dürfen, hängt vor allem von der landesweiten Inzidenz ab.

Ob die Geschäfte in den Innenstädten wieder Kunden empfangen dürfen, hängt vor allem von der landesweiten Inzidenz ab.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Am Morgen des 11. März meldete das Robert-Koch-Institut für Duisburg zum ersten Mal seit einiger Zeit wieder einen Inzidenzwert von über 100. Zu Situationen wie dieser dürfte es in den kommenden Wochen wohl häufiger kommen. Auch andere Städte und Regionen in Nordrhein-Westfalen laufen Gefahr, mittelfristig wieder eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 zu überschreiten. Daraus ergeben sich einige Fragen: Was passiert in diesem Fall? Verfallen ausgemachte Termine? Müssen Geschäfte wieder schließen? Die Antwort auf all diese Fragen lautet: Jein. Wir fassen zusammen, welche Regeln in NRW im Zusammenhang mit steigenden und fallenden Inzidenzwerten gelten.

Notbremse Landesebene Grundsätzlich sehen die Beschlüsse der letzten Ministerpräsidentenkonferenz ab einem Inzidenzwert von über 100 eine sogenannte Notbremse vor. Wenn die Inzidenz für ganz Nordrhein-Westfalen über drei Tage signifikant über diesem Grenzwert liegt, sollen wieder jene Lockdown-Regelungen greifen, die vor den ersten Öffnungsschritten am 8. März galten.

Schließungen Städte/Kreise Nordrhein-Westfalen hat die vergleichseweise klar formulierte Notbremsen-Regelung für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte deutlich aufgeweicht. Darin heißt es wörtlich: „Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, prüfen die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen. Die angeordneten Maßnahmen sind im Hinblick auf die Erforderlichkeit fortlaufend zu überprüfen.“ Sprich: Es gibt für einzelne Städte und Kreise in NRW keine automatische Rückkehr zu den Lockdown-Regelungen, wenn der Inzidenzwert über 100 steigt. Die Städte sind nur dazu verpflichtet, „die Erforderlichkeit von weiteren Schutzmaßnahmen „zu überprüfen“. Der Kreis Kleve zum Beispiel hat sich Anfang März trotz hoher Inzidenzzahlen gegen eine Schließung der Geschäfte entschieden. Damit wollte die Verwaltung verhindern, dass die Klever zum Einkaufen in umliegende Städte und Kreise ausweichen. Und auch in Remscheid gelten diverse Lockerungen trotz eines Inzidenzwertes über 100 weiterhin.

Öffnungsplan NRW Grundsätzlich sollen die Öffnungen in NRW – abhängig von der landesweiten Inzidenz – in mehreren Schritten erfolgen. Wie die aussehen, haben wir in dieser Grafik zusammengefasst:

Öffnungen regional Von den NRW-weiten Regelungen abweichend sind unter bestimmten Umständen auch zusätzliche regionale Öffnungen möglich. Dazu heißt es in der Verordnung wörtlich: „Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tage-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant unter dem Wert von 50 liegt, können im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.“

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