Corona-Krise in NRW Das müssen Sie beim Tragen von Schutzmasken im Auto beachten

Düsseldorf · Wer als Autofahrer in Corona-Zeiten eine Atemschutzmaske trägt, sollte dafür einen medizinisch plausiblen Grund haben. Vermummung vor Radarfallen zählt nicht dazu.

 Eine Autofahrerin trägt einen Mundschutz (Symbolbild).

Eine Autofahrerin trägt einen Mundschutz (Symbolbild).

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Trotz der Coronavirus-Pandemie gibt es in Nordrhein-Westfalen keinen Freibrief für Autofahrer zum Tragen von Schutzmasken. Polizisten würden je nach Einzelfall entscheiden, ob das Tragen einer Atemschutzmaske am Steuer medizinisch gerechtfertigt sei, teilte das NRW-Innenministerium mit.

Der Schutz der Gesundheit habe oberste Priorität. Wenn die Polizei aber Anhaltspunkte dafür habe, dass die Verdeckung des Gesichts bewusst genutzt wird, um Ordnungswidrigkeiten zu begehen, könne sie dennoch ein Bußgeld verhängen. Grundsätzlich dürfen Autofahrer ihr Gesicht nicht so sehr verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist.

Die Polizei in Baden-Württemberg geht einen anderen Weg: „Man muss am Steuer den Atemschutz so tragen, dass die Augen und Stirn erkennbar sind“, heißt es dort. Fahrer könnten dann trotz Maske auf den hochauflösenden Blitzerfotos identifiziert werden. Sei der maskierte Fahrer nicht erkennbar, verfüge die Polizei dennoch über Möglichkeiten, ihn zu ermitteln.

(mba/dpa)
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