Ab 1. September NRW setzt Maskenpflicht im Schulunterricht aus

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen setzt die umstrittene Maskenpflicht im Unterricht für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen aus. Außerdem äußerte sich Ministerpräsident Laschet zu Großveranstaltungen, privaten Feiern und Bußgeldern. Ein Überblick.

 NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) spricht bei einer Pressekonferenz.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) spricht bei einer Pressekonferenz.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Nordrhein-Westfalen setzt die umstrittene Maskenpflicht im Unterricht für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen aus. Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht ende am 31. August, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf. Es gelte aber weiterhin eine Maskenpflicht in Schulgebäuden außerhalb des Unterrichts. Zum Schutz vor Corona-Infektionen müssen seit Beginn dieses Schuljahres alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen in NRW einen Mund-Nasen-Schutz auch in der Klasse am Platz tragen. Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe.

Kritik dazu gibt es vonseiten der Grünen in NRW. Deren Vorsitzende, Mona Neubaur, sagte unserer Redaktion: "Wenn jetzt die Maskenpflicht im Unterricht abgeschafft wird, sind die Herausforderungen im Schulbetrieb lange nicht gelöst. In unseren Schulen sitzen Kinder und Jugendliche ohne ausreichenden Abstand in oft schlecht zu lüftenden Räumen. Ein Ende der Maskenpflicht im Unterricht bereitet mir Sorgen."

NRW will zudem Großveranstaltungen besser regulieren können - auch gegen den Willen der bislang für die Genehmigung zuständigen Kommunen. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen müssten künftig von den Kommunen mit dem Land NRW abgestimmt werden, kündigte Laschet an. Dies sei auch eine Lehre aus dem Fall Düsseldorf, wo die Stadt ein Konzert mit 13.000 Besuchern genehmigt hatte. Inzwischen ist es auf einen späteren Termin verschoben worden.

Für private Feiern zuhause wird es weiterhin keine Teilnehmerbegrenzungen in NRW geben. Für Feiern außer Haus wie Hochzeiten, Beerdigungen oder runde Geburtstage gelte dagegen weiter die Obergrenze von 150 Personen, sagte Laschet. Der Staat werde nicht in den privaten Bereich der Menschen in ihren Wohnungen eingreifen. An diesem Prinzip halte das Land auch in der derzeitigen Phase sinkender Infektionszahlen fest. Laschet appellierte aber an die Menschen, sich bei Feiern verantwortungsvoll zu verhalten, vor allem wenn Alkohol im Spiel sei. Zuvor hatten sich Bund und Länder nicht auf einheitliche Bestimmungen zu den Corona-Auflagen bei Privatfeiern einigen können.

Sollte die Zahl der Corona-Infizierten in einzelnen Regionen Nordrhein-Westfalens wieder stark ansteigen, will das Land künftig flexibler reagieren können. Statt einem pauschalen Lockdown soll es in NRW dann zu einer lokalen „Corona-Bremse“ kommen. Kreise mit hohen Infektionswerten sollten „ein passgenaues lokales Maßnahmenpaket“ mit dem Land abstimmen, sagte Laschet. Ein solches Paket könne lokale Versammlungs-, Veranstaltungs- oder auch Verkaufsverbote sowie Schulen umfassen. Die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen würden, liege bei den Kommunen vor Ort. Laschet sprach von einer Schwelle, wenn sich ein Wert der 7-Tages-Inzidenz von 50 nähert.

Bei den Bußen für Maskenverweigerer bleibt NRW über den bundesweiten Mindestsätzen: Bis zu 150 Euro müsse zahlen, wer in öffentlichen Bussen und Bahnen ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs sei. Auch, wenn Bund und Länder sich auf einen Minimalkonsens von 50 Euro Bußgeld geeinigt hätten, bleibe NRW bei seinem strengeren Vorgehen, sagte Laschet.

Beschäftigte in Kitas und Schulen können sich weiter kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. „Wir bieten bereits kostenlose Tests an – auch, um ihnen die in diesen Zeiten für diesen Beruf nötige Sicherheit zu geben“, sagte der NRW-Ministerpräsident. Grundsätzlich müsse es bei der Strategie gezielter Testungen bleiben. Denn die Kapazitäten für Tests kämen an ihre Grenzen. Man müsse vorsichtig sein für den Herbst, „dass wir dann genügend Testkapazitäten haben“.

Hoffnung machte Laschet Weihnachtsmärkten in NRW: Mit besonderen Regeln und der Möglichkeit, Abstände einzuhalten seien sie denkbar - so wie Wochenmärkte. Wo es zu eng werde nicht. Eine allgemeine Entscheidung über Karneval und Weihnachtsmärkte sei noch nicht gefallen. Über die Märkte müsse jetzt in den Kommunen gesprochen werden. Der Weihnachtsmarkt am Kölner Dom war wegen der Coronavirus-Pandemie bereits abgesagt worden.

(mba/dpa)
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