Pandemie-Auswirkungen in NRW Gastronomen kritisieren Einschränkungen der Corona-Soforthilfe

Düsseldorf · Damit Gastronomen an die Corona-Soforthilfen des Landes NRW kommen, müssen sie nachweisen, wie groß ihre Umsatzeinbußen tatsächlich sind. Für Personalkosten dürfen Sie die Hilfe aber nicht verwenden.

 Mit einem Hochdruckreiniger säubert ein Inhaber einer Eisdiele die Stühle seines Cafes. (Symbolfoto)

Mit einem Hochdruckreiniger säubert ein Inhaber einer Eisdiele die Stühle seines Cafes. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Marius Becker

Der Gastronomieverband Dehoga Nordrhein warnt wegen enger Vorgaben bei der Corona-Soforthilfe vor zahlreichen Insolvenzen in der Branche. Weil die von Bund und Ländern gezahlten Soforthilfen unter anderem nicht zur Abrechnung von Personalkosten verwendet werden dürfen, stünden etliche Betriebe vor dem Aus, heißt es vom Gastronomieverband. „Die nunmehr im Verfahren vorgesehene Ermittlung des Liquiditätsengpasses bringt viele Unternehmer in Rage, Wut und Resignation, da sie die Insolvenz nunmehr konkret auf sich zukommen sehen“, sagte der Branchenvertreter Henning Thomas Graf von Schwerin am Montag.

Die Regelung, dass die Soforthilfen nicht für Personalkosten verwendet werden dürfen, sei allerdings nicht neu, erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Montag. Dies sei von Beginn der Auszahlungen an so festgelegt gewesen. Man sei aber im weiteren Austausch mit dem Bund sowie Verbänden, um offene Fragen und Probleme zu klären. Anders angelegt sei außerdem das neu aufgelegte Überbrückungsprogramm, das auch Personalkosten berücksichtige.

(chal/dpa)
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