Corona-Urteil in NRW Schwangere muss nicht in Flüchtlingsheim wohnen

Münster · Das Land Nordrhein-Westfalen darf eine schwangere Asylsuchende und ihren Ehemann in der Corona-Krise nicht länger dazu verpflichten, in einer Gemeinschaftsunterkunft in Rheine zu wohnen.

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster ist der Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus in der Zentralen Unterbringungseinrichtung derzeit nicht gewährleistet.

Das Paar hatte beklagt, dass wegen der beengten Wohnverhältnisse die Einhaltung des gebotenen Mindestabstands nicht möglich sei. Außerdem müssten die beiden sich Sanitäranlagen mit anderen Bewohnern teilen und es würden Reinigungsmittel fehlen.

Laut Gericht konnte die Bezirksregierung Arnsberg nicht überzeugend darlegen, dass der Schutz in der Einrichtung gegen eine Ansteckung ausreichend vorliegt (Az.: 6a L 365/20, rechtskräftiger Beschluss vom 7. Mai 2020).

(mba/dpa)
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