Hotline, Anspruch, Unterlagen So bekommt man einen Termin für die Corona-Impfung
Berlin/Düsseldorf · Die Impfzentren sind startklar, 53 gibt es in NRW. Die Terminvergabe läuft über eine Hotline - wenn der Impfstoff zugelassen ist. Als erstes sind über 80-Jährige an der Reihe und bestimmtes Personal.
Die Corona-Impfung rückt näher, die Impfzentren stehen, am 21. Dezember will die Europäische Arzneimittel-Agentur über die Zulassung entscheiden. 24 bis 72 Stunden später sollen die Impfungen beginnen, so Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Wer wird zuerst geimpft? Da der Impfstoff zunächst nicht für alle reicht, legt Spahns Ministerium die Reihenfolge fest. Ziel ist dabei, diejenigen zuerst zu impfen, die besonders gefährdet sind oder die diese Menschen betreuen. Laut dem Entwurf der Verordnung zum „Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus“, der unserer Redaktion vorliegt, sollen als erste Gruppe („höchste Priorität“) über 80-Jährige geimpft werden sowie Bewohner und Pfleger in Alten- und Pflegeheimen. Zu dieser Gruppe zählen auch ambulante Altenpfleger, Ärzte und Pfleger von Notaufnahmen und Covid-Stationen. In der zweiten Gruppe („hohe Priorität“) sind über 70-Jährige an der Reihe, Personen, die dement sind oder eine Organspende erhalten haben, Ärzte und Pfleger mit mittlerem Risiko, Personen aus Obdachlosen- und Asylbewerber-Unterkünften. Die Verordnung basiert auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, die ihre finale Fassung in Kürze vorlegen will.
Wie geht es weiter? Als dritte Gruppe („erhöhte Priorität“) folgen Personen über 60 Jahre oder mit Erkrankungen wie etwa Diabetes, Krebs, Rheuma, Adipositas sowie Polizei, Feuerwehr, weitere Ärzte, Apotheken-Personal, Erzieher, Lehrer, Bundeswehr, relevante Personen in den Regierungen, Mitarbeiter im Handel, in der Pharma-, Energie-, Ernährungs- und Transportwirtschaft. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil forderte Spahn auf, schnell Klarheit zu schaffen: „Während Joe Biden versprochen hat, dass in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit 100 Millionen Impfdosen verabreicht werden, wissen wir in Deutschland noch nicht sicher, welche Gruppen jetzt zuerst dran sind.“
Wo wird geimpft? Zunächst in den Impfzentren, daneben gibt es mobile Einsatzteams, die etwa Altenheime besuchen. In Nordrhein-Westfalen sind 53 Impfzentren errichtet worden. In den Arztpraxen soll erst dann geimpft werden, wenn ein Impfstoff einfacher gehandhabt werden kann. Der Impfstoff von Biontech, der kurz vor der Zulassung steht, muss ultra-tiefgekühlt transportiert und gelagert werden.
Wie bekomme ich einen Termin? Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) organisieren die Terminvergabe. „Unsere Strukturen stehen, ein groß dimensioniertes Call Center ist startklar“, sagt der Sprecher der KV Nordrhein. „Die Berechtigten melden sich bei der Telefon-Hotline, machen zwei Termine aus und erhalten dann alle Informationen wie den Aufklärungsbogen, die sie zum Impfzentrum mitbringen müssen.“ Allerdings: Noch ist der Startschuss nicht gefallen, noch ist auch keine Terminvergabe für die Impfung möglich. Man kann sich auch nicht beim Hausarzt vormerken lassen, wie es manche versuchen. Die Telefon-Hotline zur Terminvergabe wird bundesweit die Nummer 116117 sein, eine Onlineanmeldung wird eventuell später möglich sein, so die KV.
Kann ich einfach zum Impfzentrum gehen? Nein. Man benötigt einen Termin und muss vor allem zur Gruppe der Personen gehören, die Anspruch auf eine Impfung haben.
Was muss man mitbringen? Wer prioritär geimpft wird, muss seinen Anspruch nachweisen. Bei den über 80-Jährigen reicht der Personalausweis. Personen, die in einen Alten- oder Pflegeheim betreut werden oder dort arbeiten, benötigen eine Bescheinigung der Einrichtung. Vorerkrankte Personen, die als Gruppe drei an der Reihe sind, müssen ein ärztliches Zeugnis mitbringen. Die Praxis erhält für die Ausstellung der Bescheinigung fünf Euro plus 90 Cent beim Postversand, auch das ist in der Verordnung geregelt. Zudem erhält man bei der Terminvergabe einen Bestätigungs-Code.
Was passiert im Impfzentrum? Der Bürger wird aufgeklärt und beraten, bei unklaren Symptomen zudem untersucht. Er erhält die Impfung und bleibt für eine kurze Nachbeobachtung dort, damit Ärzte bei einem möglichen Schock eingreifen können. Die Impfung ist freiwillig.
Darf man sich den Impfstoff aussuchen? Nein. Zwar wird es voraussichtlich Impfstoffe von verschiedenen Herstellern geben, die auch auf unterschiedlichen Technologien (wie mRNA- oder Vektorimpfstoff) beruhen. Doch in dem Verordnungsentwurf heißt es deutlich: „Der Anspruch beinhaltet nicht das Recht, den Impfstoff eines bestimmten Herstellers oder den Ort der Leistungserbringung zu wählen.“
Was ist bei Pannen? Mögliche Nebenwirkungen sollen genau erfasst werden. Geimpfte können diese auch per App melden. Die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) programmierte App soll laut Ministerium zum Start der Impfung in App-Stores heruntergeladen werden können.
Was ist mit Menschen, die schon Corona hatten? Wer schon eine Corona-Infektion überstanden hat, soll zunächst nicht geimpft werden, weil man für eine Zeit von einer Immunität ausgeht.
Wer bezahlt das Ganze? Für die Bürger wird die Impfung gratis sein, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Der Bund beschafft den Impfstoff, die Länder kümmern sich mit den Kommunen um Impfzentren und Impfzubehör.