Ab Montag Diese Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gelten in NRW

Düsseldorf · Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung angepasst und Erleichterungen für Geimpfte und Genesene ermöglicht. Sie sollen nun mit Getesteten gleichgestellt werden. Er gibt drei Möglichkeiten, die zur Befreiung von der Testpflicht berechtigen.

 Tests sind auch weiterhin ein wichtiger Baustein in der Strategie der Landesregierung.

Tests sind auch weiterhin ein wichtiger Baustein in der Strategie der Landesregierung.

Foto: dpa/Robert Michael

In Nordrhein-Westfalen gelten von diesem Montag an erste Erleichterungen für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen. Wer geimpft oder bereits mit dem Virus infiziert gewesen sei, müsse dann etwa im Einzelhandel keinen negativen Schnelltest mehr vorweisen, teilte die Landesregierung am Samstag mit.

Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben. Die Coronaschutzverordnung ist entsprechend angepasst worden.

Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetze den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise beim „Click and Meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen, heißt es. Ebenso angepasst worden seien die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Freitesten von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen würden.

„Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). „Die Beschränkungen galten und gelten der Gefahrenabwehr. Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück.“

Befreiung von Testpflicht - so funktioniert der Nachweis

Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann der Landesregierung zufolge nachgewiesen werden durch:

  • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht, und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht, in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff

In Nordrhein-Westfalen gelten somit ab Montag ähnlich wie in zahlreichen anderen Bundesländern schon Erleichterungen, noch bevor über die bundeseinheitliche Regelung für die Rechte von Geimpften entschieden ist. Weitergehende Erleichterungen für Geimpfte müssten nun aber „im Geleit mit dem Bund und den anderen Ländern“ erfolgen, betonte Laschet. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht neben den in NRW nun vorweggenommenen Regelungen unter anderem vor, dass Geimpfte und Genesene sich nicht an Ausgangsbeschränkungen halten müssen und mehr Freiheiten für private Treffen mit Personen aus anderen Haushalten bekommen.

(th/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort