Zutritt nur mit Gesundheitspass In welchen Ländern Geimpfte Privilegien haben

Düsseldorf · Um die Impfbereitschaft anzukurbeln, gibt es in vielen Ländern Privilegien für Menschen, die gegen das Coronavirus geimpft sind. Der „Grüne Pass“ ermöglicht es ihnen, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Ein Überblick.

 Mit dem grünen Pass weist man eine Impfung, Genesung oder Testung nach.

Mit dem grünen Pass weist man eine Impfung, Genesung oder Testung nach.

Foto: dpa/Ilia Yefimovich

Italien hat den „Grünen Pass“ am 6. August eingeführt. Nur wer den Gesundheitspass vorzeigt, darf in die Innenbereiche von Cafés und Restaurants, in Museen, Theater und Kinos, zu Sport- und Kulturveranstaltungen, in Schwimmbäder und Fitnessstudios. Der Pass ist für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren vorgeschrieben, denn sie können sich in Italien schon uneingeschränkt impfen lassen. Ab dem 6. Dezember gilt in Italien außerdem die 2G-Regelung. Dann muss der „Super Green Pass“ vorgezeigt werden. Auch am Arbeitsplatz muss der Pass dabei sein. Die Regelung wird dann außerdem auf den Fernreiseverkehr (Zug, Bus, Flugzeug und Fähre) und den ÖPNV ausgeweitet. Der italienische Green Pass ist ab dem 6. Dezember nur noch neun Monate gültig. Vorher waren es zwölf. Italiens Regierung hat den Notstand wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. März 2022 verlängert. Bis Ende März bleiben auch die Regelungen für den sogenannten Grünen Pass in Kraft.

Auch Frankreich hat sich für den Gesundheitspass entschieden. Seit dem 9. August muss der „Grüne Pass“ in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens vorgezeigt werden: bei Kinobesuchen, Großveranstaltungen, in Restaurants und Bars sowie bei Bahn- und Flugreisen. Der Gesundheitspass kann über die französische App „TousAntiCovid“ angefordert werden. Aber auch die „CovPass-App“ wird akzeptiert. Wichtig: Ab dem 15. Dezember müssen Personen ab 65 Jahren und Geimpfte, die das Vakzin von Johnson&Johnson erhalten haben, eine Auffrischung nachweisen, damit der Pass verlängert wird. Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die ihre letzte Impfdosis vor dem 17. Juni erhalten haben, müssen ihre Auffrischungsimpfung bis zum 15. Januar durchgeführt haben, damit ihr Pass nicht deaktiviert wird.

Anfang Januar berät Frankreichs Nationalversammlung über die Verschärfung der Corona-Regeln für Ungeimpfte. Das Gesetzesvorhaben sieht vor, dass künftig nur noch Geimpfte Zugang etwa zu Restaurants, Bars und zum Fernverkehr haben sollen. Gelten soll das für alle ab zwölf Jahren. Der bisherige Gesundheitspass soll nach dem Willen der Regierung durch den neuen Impfpass („pass vaccinal“) ersetzt werden. Welchen Status Genesene bekommen, will die Regierung zu einem späteren Zeitpunkt abschließend festlegen.

In dem bei Deutschen sehr beliebten Urlaubsland Spanien kennt man kein 2G. Und die 3G-Regel gilt in Spanien und Portugal vorwiegend nur für das ansonsten von Beschränkungen weitgehend befreite Nachtleben. In Bars, Clubs und Diskos zahlreicher Regionen erhalten nur diejenigen Eintritt, die geimpft, genesen oder getestet sind. Für die Corona-Tests muss man wie seit jeher selber in die Tasche greifen. In Spanien wird die Isolationsdauer nach einer symptomfreien Infektion seit Ende Dezember von zehn auf sieben Tage verkürzt. Geimpfte, die Kontakt zu einem Infizierten hatten, müssen sich gar nicht isolieren. Landesweit gilt eine Maskenpflicht im Freien. In 9 von 17 Regionen gelten 3G-Regel, Sperrstunden oder nächtliche Ausgangsbeschränkungen, in anderen - etwa in Madrid - gibt es kaum Restriktionen. Wer älter als zwölf ist, muss bei der Einreise geimpft, genesen oder getestet sein.

In Spanien besteht außerdem weiterhin in der Öffentlichkeit in Innenräumen und in Bussen und Bahnen weiter Maskenpflicht. Im Freien nur, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

In Portugal wurden die Maßnahmen zum 1. Dezember angezogen. Seitdem gilt der Nationale Notstand. Der Zugang zu Restaurants, Hotels, Veranstaltungen (mit Sitzplatzreservierung) und Fitnessstudios wird auf Personen beschränkt, die ein Digitales Covid-Zertifikat der EU oder einen Covid-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 72 beziehungsweise 48 Stunden) vorlegen können. Bei Großveranstaltungen ohne festen Sitzplatz müssen Geimpfte zusätzlich zum Nachweis auch einen negativen Test vorzeigen. Vom 25. Dezember bis 9. Januar 2022 bleiben Kindergärten, Schulen, Diskotheken und Bars geschlossen. In öffentlichen Innenräumen gilt eine Maskenpflicht. Bei der Einreise müssen auch Geimpfte einen negativen Test vorlegen.

In Griechenland gilt seit dem 13. September die 2G-Regelung. Der Zutritt zu Restaurants, Lokalen, Cafés oder Sportvereinen ist nur für Menschen gestattet, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind. In Kinos, Theatern und Museen werden Ungeimpfte weiterhin eingelassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen. Im Einzelhandel, Museen, Kinos, Banken oder Behörden gilt mindestens die 3G-Regel. Der Nachweis muss über eine App erfolgen. Zum Beispiel die CovPass-App, Corona-Warn-App oder über die griechische App „Covid Free GR Wallet“. Freier Zutritt wird nur in Apotheken und Lebensmittelgeschäften gewährt. Campingplätze und Hotels dürfen öffnen. Die Betriebe entscheiden selbst über die tatsächlichen Zugangseinschränkungen. Seit Ende Dezember müssen alle Tavernen, Bars und Kneipen um Mitternacht schließen. Gäste dürfen nicht stehen, sondern nur am Tisch bedient werden. Musik wird in diesen Lokalen verboten. In allen öffentlichen Räumen bleibt es Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

In Österreich gelten bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, eine weitreichende 2G-Regel sowie eine Sperrstunde für die Gastronomie um 23 Uhr. Alle, die einen Ski-Urlaub in Österreich planen, müssen berücksichtigen, dass in Lokalen, Hotels und Seilbahnen die 2G-Regel gilt, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene. Die Nachtgastronomie und die Après-Ski-Lokale bleiben zu. In Österreich ist die Zahl der Impfungen eingebrochen. Die Regierung plant ab Februar eine Impfpflicht.

In Dänemark wurden die Maßnahmen gegen Corona erneut angezogen. Wer Restaurants und Cafés besuchen will, muss auf die 3G-Regelung achten. Kinos, Theater, Zoos und Vergnügungsparks sind ebenso geschlossen wie Diskos. Nur Büchereien und Musikschulen dürfen öffnen. Bars und Restaurants müssen um 23 Uhr schließen, nachts darf kein Alkohol verkauft werden. Außerdem muss im ÖPNV, in Taxen und in Geschäften eine Maske getragen werden. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen – außer an Flughäfen. Da liegt die Altersgrenze bei sechs Jahren. Außerdem wurde die Gültigkeitsdauer von Tests verkürzt, PCR-Tests sind 72 Stunden lang gültig, Schnelltestes 48 Stunden.

In den meisten Ländern, auch denen, die hier nicht explizit aufgezählt sind, wird es Geimpften insofern leichter gemacht, dass sie vielerorts kein negatives Testergebnis mehr vorzeigen müssen.

(desa/chal/ldi/lha)
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