Termin, Ehepartner, Kranke So funktioniert das Impfen für die über 70-Jährigen in NRW

Düsseldorf · Ab dem 6. April können die 79-Jährigen einen Termin buchen. Später kommen weitere Jahrgänge dazu. Zudem können die Impfzentren nun auch chronisch Kranke wie Diabetiker impfen, wenn sie Vakzin übrig haben.

 Impfzentrum Düsseldorf.

Impfzentrum Düsseldorf.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Darauf haben die über 70-Jährigen in NRW lange gewartet: Nach Ostern können sie nun endlich einen Termin beim Impfen ausmachen, wie aus dem neuen Impferlass von NRW-Gesundheitsminister Karl-Jose Laumann (CDU) hervorgeht. Auch die Impfung der chronisch Kranken kommt durch eine flexiblere Regelung voran.

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Wann können die über 70-Jährigen einen Termin machen?

Ab Dienstag, 6. April, wird landesweit in den Buchungssystemen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Terminvereinbarung freigeschaltet, teilte das Ministerium mit. Um ein Chaos wie bei den über 80-Jährigen zu vermeiden, werden die Termine aber jahrgangsweise vergeben. Das heißt: Am 6. April dürfen zunächst nur die über 79-Jährigen einen Termin ausmachen. Sobald genug Impfstoff vorhanden ist, werden die weiteren Jahrgänge eingeladen.

Wo kann man sich anmelden?

Die Anmeldung für eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nach Ostern erneut über die Internetseite: www.116117.de. Daneben können sich die Menschen auch telefonisch anmelden unter der zentralen KV-Rufnummer 116 117. Man sollte die Nummer der Krankenkassekarte griffbereit haben, da sie benötigt wird.

Kann man sich auch als Ehepaar anmelden?

Ja, auch hier hat NRW aus dem früheren Ärger gelernt. „Es werden gemeinsame Buchungen für Lebenspartner möglich sein“, teilte das Ministerium mit. Das heißt: Mit einem Anruf können sich beide Partner anmelden – und zwar auch, wenn der Partner des Impfberechtigten jünger als 70 Jahre ist.

Wann beginnen die Impfungen?

Die ersten Impfungen der 79-Jährigen sollen am Donnerstag 8. April in den Impfzentren erfolgen. Die Impflinge müssen dazu ihren Personalausweis und ihre Terminbestätigung mitbringen. Zudem sollte man, wenn vorhanden, den Impfpass dabei haben.

Welchen Impfstoff bekommen die über 70-Jährigen?

Sie erhalten wie die über 80-Jährigen laut Ministerium Comirnaty, den Impfstoff des Herstellers Biontech/Pfizer. Zwar ist inzwischen auch Astrazeneca für über 65-Jährige zugelassen. Doch der wird vorrangig an die bestimmten Berufsgruppen verimpft.

Was ändert sich für chronisch Kranke?

Das Gesundheitsministerium erlaubt den Impfzentren ab sofort, die Impfverordnung flexibler auszulegen. Konkret: Kontingente, die die Zentren nicht für die Älteren und die verschiedenen Berufsgruppen (Lehrer, Erzieher, Polizisten) benötigen, können sie nun an andere Berechtigte der Priorisierungsgruppe 2 vergeben. „Vordringlich sind Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen zu schaffen“, mahnte das Ministerium. Die Betroffenen müssen dazu ein ärztliches Attest vorlegen, wonach sie mit ihrer Erkrankung zur Priorisierungsgruppe 2 gehören.

Welche Vorerkrankungen berechtigen zum Impfen?

Dazu zählen Organtransplantation, eine akute Krebsbehandlung, Diabetes, chronische Nieren-, Leber- und Lungenerkrankungen, Demenz, Mukoviszidose. Auch fettleibige Menschen mit einem Body-Mass-Index über 40 gehören zu dieser Gruppe. Hintergrund der Lockerung ist, dass manche Impfzentren an manchen Tagen Dosen übrig haben, die sie bisher einlagern mussten. „Die Kommunen haben die Beinfreiheit, vorhandene Impfkapazitäten auch zu nutzen, wir wollen Strecke machen“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Wie bekommen Vorerkrankte einen Termin?

Das zu organisieren, ist Aufgabe der Kommunen. Sofern ein Impfzentrum ein Zusatzangebot für Vorerkrankte einrichte, „werden die Kreise und kreisfreien Städte hierzu in geeigneter Weise im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit aufmerksam machen“, erklärte das Ministerium.

Was ist mit den Kontaktpersonen von Schwangeren?

Laut der Impfverordnung dürfen je zwei Kontaktpersonen von Schwangeren sich impfen lassen, auch sie zählen zur Priorisierungsgruppe 2. Impfzentren dürfen nicht vollständig genutzte Kontingente nun auch an sie vergeben. Auch hier ist für die die Organisation und Terminvergabe die Kommune zuständig.

Wann startet das Impfen in den Hausarzt-Praxen?

Am 6. April startet bundesweit das Impfen in 50.000 Hausarzt-Praxen, allerdings nur mit kleinen Mengen. Zunächst werden nur 20 Dosen pro Woche und Praxis zur Verfügung stehen. Die Ärzte sollen die chronisch Kranken unter ihren Patienten ansprechen und gezielt einladen.

Kann man sich den Impfstoff aussuchen?

Nein, das ist weiterhin nicht möglich. Der neue Erlass stellt aber klar, dass man durch ein ärztliches Zeugnis die Unverträglichkeit für einen bestimmten Impfstoff nachweisen und dann auch einen anderen bekommen kann. Allerdings muss man dann womöglich länger auf einen Impftermin warten. Hintergrund ist, dass viele Astrazeneca nicht wollten. Inzwischen leert sich aber auch hier das Lager.

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