Gericht kippt Gütersloh-Lockdown Laumann plant keine neuen Einschränkungen für einzelne Kommunen

Münster/Oelde · Ein Spielhallen-Betreiber aus Oelde im Kreis Warendorf hatte geklagt - und recht bekommen: Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat es für unverhältnismäßig erklärt, dass die Corona-Beschränkungen für den gesamten Kreis Gütersloh gelten.

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Lockdown in Gütersloh und Warendorf

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Foto: AP/Martin Meissner

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh im Eilverfahren außer Kraft gesetzt. Die Richter des 13. Senats gaben einem Spielhallen-Betreiber aus Oelde im Kreis Warendorf recht, der Filialen in den Städten Versmold und Schloß Holte-Stukenbrock betreibt. Das ist derjenige Teil des Kreises Gütersloh, in dem die Corona-Infektionszahlen nach dem Ausbruch in einem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies nicht nachweislich in die Höhe geschnellt waren.