Beschlussentwurf für MPK Einige Lockerungen beschlossen - Bund und Länder behalten sich „Notbremse“ bei Inzidenzen über 100 vor

Düsseldorf · Ein Entwurfspapier für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch sieht eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März vor - aber macht Vorschläge zu schrittweisen Öffnungen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, bei einer Schalte im Bundeskanzleramt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, bei einer Schalte im Bundeskanzleramt.

Foto: dpa/Steffen Kugler

Bundeskanzleramt, die Chefs der Staatskanzleien von Bayern und Berlin sowie das Bundesfinanzministerium haben einen ersten Entwurf für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch vorgelegt. Demnach soll der Lockdown bis zum 28. März verlängert werden.

Kontaktbeschränkungen Die Bundesregierung will bei den geplanten Lockerungen der Corona-Kontaktbeschränkungen eine Art Notbremse für den Fall einbauen, dass die Inzidenzwerte wieder über die Schwelle von 100 pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen steigt. Vom 8. März an sollen Treffen eines Hausstands mit einem weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen wieder möglich sein. „Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse)“, heißt es im jüngsten Beschlussentwurf des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. „Danach wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt“, so das Papier. Der Entwurf datiert von Mittwochmorgen 7.30 Uhr und liegt unserer Redaktion vor.

Ausweitung der Teststrategie So sollen laut dem Entwurfstext das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie Schüler pro Präsenzwoche ein oder zwei kostenlose Schnelltest erhalten. Unternehmen werden dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice arbeiten, ebenfalls ein bis zweimal kostenlos zu testen. Allen Bürgern wird zudem ein- bis zweimal pro Woche ein Testangebot im Testzentrum ihrer Kommune oder bei einem niedergelassenen Arzt gemacht. Die Kosten dafür übernimmt der Bund.

Reisen/Ostern Diese sollen weiterhin nur in zwingend notwendigen Fällen vorgenommen werden. Allerdings sieht der Entwurf eine Ausnahme für Ostern vor. Vom 2. bis zum 5. April werden die Kontaktbeschränkungen aufgeweicht. Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern sollen dann möglich sein – ohne Einberechnung der Kinder. Das bezieht sich allerdings auch vor allem auf die engere Familie. Die Anzahl der Hausstände ist dabei unerheblich.

Öffnungsschritte Der Entwurf sieht zudem Öffnungsschritte im Einzelhandel sowie weiteren Bereichen auch für solche Länder und Regionen vor, die noch nicht die Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 erreichen. Sinke der Inzidenzwert stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, könne ein Land und eine Region so genannte „Terminshopping-Angebote“ im Einzelhandel machen, heißt es in dem Entwurf. Dabei solle „eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden“, so der Entwurf.

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen künftig zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs gerechnet werden. Sie können dann öffnen. Mit Hygienekonzept dürfen Körper nahe Dienstleistungen sowie Fahr- und Flugschulen wieder öffnen. Für die noch nicht genannten Bereiche aus Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gibt es keine konkrete Perspektive.

Ähnlich solle bei der Gastronomie verfahren werden. „Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen: Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich“, heißt es in dem Entwurf.

Homeoffice Unternehmen sollen ihre Mitarbeiter weiter aus dem Homeoffice arbeiten lassen.

Apps Bund und Länder setzen stärker auf Apps zu Kontaktnachverfolgung.

Impfungen Bei den Impfungen sollen künftig die niedergelassenen Ärzte stärker einbezogen werden. Diese müssen dann auch vor Ort entscheiden, ob der Patient auch anspruchsberechtigt ist. An der Priorisierung wird weiter festgehalten.

Entlastung der Eltern Die SPD-geführten Länder dringen darauf, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für weitere zehn zusätzliche Tage pro Elternteil sowie 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Die CDU-geführten Länder wollen den Kinderbonus im laufenden Jahr in Höhe von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind gewähren.

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