Lockerungen in der Pandemie Für Gastronomen kommen Öffnungen vielerorts zu kurzfristig
Berlin · Die Dehoga schlägt Alarm: Eine zu kurzfristige Öffnung der Gastronomie nach sieben Monaten Lockdown ist aus Sicht der Branche oft nicht umsetzbar. Und ob sich die Öffnung mit begrenzter Gästezahl und Schutzkonzepten lohnt, ist zudem noch eine andere Frage.
Zwar könne man schon davon ausgehen, dass die Gastronomie innerhalb von zehn Tagen und die Hotellerie binnen zwei Wochen wieder hochgefahren werden könnten, sagte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Guido Zöllick, am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“. Aktuell agierten die Bundesländer jedoch deutlich kurzfristiger. Wenn teils nur wenige Tage blieben, sei das nicht machbar. „Denn den Betrieb wieder anzufahren, ist das eine. Aber die Gäste dafür zu gewinnen, ist das andere.“
Ob sich die Öffnung mit begrenzter Gästezahl und Schutzkonzepten lohne, müsse jeder Unternehmer für sich entscheiden, sagte Zöllick weiter. Wenn aber wie in Mecklenburg-Vorpommern die Hotellerie zunächst nur für Gäste aus dem eigenen Bundesland aufmachen dürfe, sei das für größere Unternehmen „ganz sicher nicht wirtschaftlich“. Angesichts der unsicheren Wetterlage sei auch das Betreiben der Außengastronomie schwierig. Besser wäre eine bundeseinheitliche Öffnung der Außen- und Innengastronomie mit entsprechenden Schutzkonzepten gewesen, betonte Zöllick.
Zum Start des Pfingstwochenendes können in gut der Hälfte der Regionen von Nordrhein-Westfalen die Außengastronomie sowie Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze unter Auflagen öffnen. Wie aus der jüngsten Allgemeinverfügung des Landes NRW von Mittwoch hervorgeht, können diese Lockerungen ab Donnerstag auch im Kreis Euskirchen umgesetzt werden. Ab Freitag sind diese Öffnungsschritte gleich in 13 weiteren Kreisen und kreisfreien Städten des Landes möglich, darunter auch in der Landeshauptstadt.
Im Detail sind das ab Freitag Bottrop, der Kreis Düren, Düsseldorf, Essen, die Kreise Heinsberg und Herford, Herne, der Hochsauerlandkreis, der Kreis Lippe, Mönchengladbach, Oberhausen, Recklinghausen und der Rheinisch-Bergische-Kreis. Für sie gilt die bundesweite Notbremse gegen die Ausbreitung des Coronavirus nicht mehr, da in diesen Regionen die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen schon stabil unter der Marke 100 liegt.
Damit sind zum Start des Pfingstwochenendes in insgesamt 27 Kreisen und kreisfreien Städten von NRW die Öffnungsschritte in der Gastronomie und bei der Beherbergung möglich. Das ist bisher in 13 Kreisen und kreisfreien Städten der Fall. Davon ist in zehn Regionen die bundesweite Corona-Notbremse weggefallen. Zuerst war das im Kreis Soest, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Mülheim an der Ruhr und dem Kreis Viersen der Fall. Den Anfang bei den Lockerungen machten am Samstag auch die Stadt Münster sowie die Kreise Höxter und Coesfeld, in denen die bundesweite Notbremse gar nicht erst gegriffen hatte.
Laut der seit dem 15. Mai geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes sind eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner liegt. Zugang haben dabei nur Getestete, Geimpfte und Genesene. Für private Gäste dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze unter Auflagen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 öffnen. Die Erlaubnis ist dabei allerdings auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazität begrenzt.