Ab Dienstag Land ordnet Corona-Notbremse in Düsseldorf an

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen hat für Düsseldorf ab Dienstag die Corona-Notbremse angeordnet, da die Sieben-Tage-Inzidenz dort den dritten Tag in Folge über 100 liegt. Damit gelten ab dem 13. April wieder verschärfte Maßnahmen.

 Polizisten kontrollieren auf der Rheinuferpromenade die Einhaltung der Corona-Regeln.

Polizisten kontrollieren auf der Rheinuferpromenade die Einhaltung der Corona-Regeln.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Ab dem 13. April sind damit nur Kontakte zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt, wie das Gesundheitsministerium am Sonntagabend mitteilte. Kinder bis einschließlich 14 Jahren würden nicht mitgerechnet.

Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, seien wieder unzulässig, hieß es weiter. Dazu gehören etwa Nagelstudios und Massagesalons. Zulässig blieben medizinisch erforderliche Dienstleistungen sowie Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen sei ab Dienstag wieder untersagt.

In der Landeshauptstadt lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 109,3. Am Freitag war die 100er Marke erstmals überschritten worden.

Theoretisch hat die Kommune jetzt noch eine Test-Option. Die Nutzung etwa der Museen könnte mit einem tagesaktuell bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zulässig bleiben, erläuterte ein Ministeriumssprecher. Das müsste die Kommune dann allerdings per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen.

Kostenpflichtiger Inhalt Wie es konkret weiter geht, soll laut Stadt am Montagnachmittag im Krisenstab beraten werden - erst dahin habe man ein aktuelles Lagebild. Laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums sind neben Düsseldorf bereits 43 Städte oder Kreise von der Notbremse betroffen.

(lha/dpa)
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