Mindestabstand bei Wiedereröffnung Restaurantchef in Leer weist Vorwürfe wegen Corona-Infektionen zurück

Leer · Nach mehreren Corona-Infektionen in einem Restaurant im Kreis Leer hat der Gaststättenbetreiber die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sich nicht an die Verordnungen gehalten zu haben zurückgewiesen.

 Hinweisschilder stehen vor dem Restaurant "Alte Scheune" in Leer, Niedersachsen.

Hinweisschilder stehen vor dem Restaurant "Alte Scheune" in Leer, Niedersachsen.

Foto: dpa/Lars-Josef Klemmer

Bei der Wiedereröffnungsveranstaltung im Restaurant „Alte Scheue“ in Moormerland habe es sich am 15. Mai nicht um eine private Party gehandelt. Es seien seitens des Betreibers alle Voraussetzungen erfüllt worden, die gemäß Paragraf 6 der niedersächsischen Corona-Verordnung vorgeschrieben seien, hieß es am Mittwoch in einer schriftlichen Erklärung mit Datum vom 26. Mai der Rechtsanwälte des Restaurantbetreibers.

So seien die Tische in einem Mindestabstand von zwei Metern angeordnet und nur mit Gästen aus zwei Haushalten besetzt worden. Der Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen den Gästen sei jederzeit eingehalten worden. Auch habe es lückenlos geführte Listen mit den Daten der Gäste gegeben. Nach aktueller Kenntnis hätten offenbar bereits drei Gäste vor dem Abend Symptome gezeigt, die auf eine Covid-19-Infektion hindeuteten. Diese seien im Nachhinein auch positiv getestet worden. „Ohne das unverzügliche Einschreiten des Betreibers wären die Neuansteckungen nicht zeitnah aufgefallen beziehungsweise nachverfolgt worden“, hieß es in der Erklärung.

(anst/dpa)
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