Beschlüsse zur Corona-Pandemie Was Sie jetzt wissen müssen

Berlin/Düsseldorf · Schrittweise Schulöffnung, eine Masken-Empfehlung für Geschäfte und Busse, keine Großveranstaltungen bis Ende August: Bund und Länder haben sich auf Leitlinien für das weitere Vorgehen in der Corona-Krise geeinigt. Wir haben sie zusammengefasst.

 Besucher des Dresdner Wochenmarkts mit Schutzmasken.

Besucher des Dresdner Wochenmarkts mit Schutzmasken.

Foto: dpa/Robert Michael

Bund und Länder haben das Kontaktverbot aufgrund der Corona-Krise mindestens bis zum 3. Mai verlängert. Auch die Versammlungs- und Reisefreiheit sind weiterhin eingeschränkt. Das Bundeskabinett und die Ministerpräsidenten hätten sich für eine Strategie der „vielen kleinen Schritte“ entschieden, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Lockerungen gebe es für Geschäfte und in der Bildung.

Reisen/Kontakt Bürger sollen auf private Reisen und Besuche – auch bei Verwandten – weiterhin verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende gilt eine zweiwöchige Quarantäne.

Schulen/Kitas/Hochschulen Schulen und Kitas bleiben für die nächsten zwei Wochen grundsätzlich geschlossen. Nach einer Vorbereitungszeit für Schulleitungen, Lehrkräfte und anderes Personal ab dem 20. April sollen die Schulen in NRW wenige Tage später für jene Schüler wieder öffnen, für die Abschluss- und Abiturprüfungen anstehen. Ab dem 4. Mai sollen schrittweise die Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und die obersten Grundschulklassen folgen. In NRW beginnen die Abitur- und Abschlussprüfungen am 12. Mai. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Weitere Details nennt die Schulministerin am Donnerstag. Die Kitas bleiben geschlossen. Die Notbetreuung soll aber um neue Berufsgruppen in zentralen Wirtschaftsbereichen erweitert werden. An den Hochschulen können neben Prüfungen auch erste Praxisveranstaltungen wieder stattfinden.

Einzelhandel/Gastronomie Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen jeder Größe können am Montag wieder öffnen, wenn sie die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Gleiches gilt generell für Ladengeschäfte mit einer Größe bis 800 Quadratmeter. Hier können die Länder aber auch strengere Regeln erlassen. Es gilt als realistisch, dass etwa Friseure vom 4. Mai an wieder öffnen können. Restaurants, Bars und Kneipen sollen vorerst geschlossen bleiben.

Pflege-/Behinderteneinrichtungen Die Schutzmaßnahmen sollen sich nach lokalen Gegebenheiten richten. Allerdings sollten sie nicht zu einer „vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen“ führen. Daher soll für jede Einrichtung ein spezielles Konzept entwickelt werden.

Sport/Kultur Großveranstaltungen sollen bis zum 31. August grundsätzlich untersagt sein. Es wird laut Laschet keine Fußballspiele mit Publikum geben – ob Geisterspiele stattfinden, ist noch offen. Auch Schützenfeste können nach Laschets Worten bis dahin nicht stattfinden. Öffnen können von Montag an Bibliotheken und Archive, wenn sie die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen, religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen bleiben aber untersagt.

Unternehmen Wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichem Publikumsverkehr bleiben verboten. Jedes Unternehmen muss ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden und die Infektionsrisiken zu minimieren. Die Unternehmen sind weiter aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen. Die Wirtschaftsministerien richten Kontaktstellen ein, um gerissene Lieferketten wiederherzustellen. In die Kontaktstellen des Bundes sollen auch Auswärtiges Amt, Verkehrsministerium, das für den Zoll zuständige Finanzministerium sowie das Innenministerium eingebunden werden.

Gesundheit Die Länder sollen in den Gesundheitsdiensten zusätzliche Personalkapazitäten schaffen – es soll mindestens ein Team von fünf Personen pro 20.000 Einwohner zur Verfügung stehen. In besonders betroffenen Regionen sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden. Auch die Bundeswehr soll dabei helfen. Tracking-Apps, die Infektionsketten verfolgen können, sollen zum Einsatz kommen, wenn eine Software vorliegt und große Teile der Bevölkerung sie nutzen. Das Tragen von Masken in Geschäften sowie Bus und Bahn wird dringend empfohlen, ist aber nicht Pflicht. Merkel schließt sie aber nicht aus. Es soll mehr getestet werden.

Gültigkeit Am 30. April 2020 werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und je nach Verlauf weitere Maßnahmen oder Lockerungen beschließen.

Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Artikels war zu lesen, dass auch Möbelhäuser und Telekommunikationsunternehmen unabhängig von ihrer Größe am Montag öffnen dürfen sowie Zoos und botanische Gärten. Dabei handelte es sich allerdings lediglich um einen Vorschlag, der sich bei der Diskussion von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten nicht durchgesetzt hat. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

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