Änderungsantrag der Regierung Bundestag beschließt längere Lohnfortzahlung für Eltern

Berlin · Eltern, die während der Corona-Krise ihre Kinder betreuen und nicht arbeiten können, bekommen eine verlängerte Lohnfortzahlung. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag und stimmte einem entsprechenden Änderungsantrag der Bundesregierung zu.

 Ein Kind steht auf einem Spielplatz zwischen seinen Eltern. Symbolbild.

Ein Kind steht auf einem Spielplatz zwischen seinen Eltern. Symbolbild.

Foto: dpa/Andreas Gebert

Die Bundesregierung hatte sich am vergangenen Mittwoch darauf verständigt, die Lohnfortzahlung von sechs auf zehn Wochen pro Elternteil zu verlängern, für Alleinerziehende auf 20 Wochen. Die Verdienstausfälle für Eltern, die nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, werden vom Staat zu 67 Prozent des Nettoeinkommens ersetzt. Die Lohnfortzahlung ist allerdings auf 2.016 Euro pro Monat gedeckelt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte dazu, mit der Verlängerung würden viele Familien entlastet, die nach wie vor nicht zur Arbeit gehen könnten. Viele Kitas könnten derzeit höchstens eine eingeschränkte Betreuung anbieten.

Unterdessen erklärte das Zukunftsforum Familie, die Lohnfortzahlung könne nur ein erster Schritt sein. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung seien für viele Familien eine enorme Hürde. Eltern benötigten in ihrer Vielfalt längerfristige und partnerschaftliche Maßnahmen, um in dieser Krisenphase Betreuungsaufgaben bewältigen zu können. Dies gelte insbesondere für Frauen. Sie seien in dieser Situation in viel größerem Umfang für die privat erbrachte Sorgearbeit zuständig. Neben der zügigen Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten spricht sich der Verband für eine Familienleistung aus, die eine Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit für beide Elternteile unterstützt.

Die Lebenshilfe begrüßte dagegen, dass nun auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderungen einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten könnten. Lebenshilfe-Vorsitzende Ulla Schmidt sprach von einer „ungeheuren Entlastung für Eltern“. Nachdem Werkstätten und andere Einrichtungen der Tagesbetreuung wegen der Corona-Pandemie geschlossen worden seien, betreuten und pflegten tausende Familien ihre erwachsenen Angehörigen mit Behinderung rund um die Uhr zuhause und gingen damit an ihre Belastungsgrenze. Nun hätten sie immerhin einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall.

(anst/kna)
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