Ende kostenloser Tests Über diese Beschlussvorlage für Corona-Regeln diskutieren Bund und Länder

Berlin · Der Entwurf für mögliche Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sieht ein Ende kostenloser Schnelltests im Oktober vor. Auch für künftige Regelungen für Veranstaltungen und Hotels gibt es eine Vorlage.

Die bisher kostenlosen Corona-Schnelltests sollen ab Oktober für die meisten Bürgerinnen und Bürger abgeschafft werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag hervor, über die verschiedene Medien berichten und die neben der Deutschen Presse-Agentur und der Nachrichtenagentur AFP auch unserer Redaktion vorliegt. Dies wurde am Dienstagnachmittag auch aus Verhandlungskreisen bestätigt. Am 11. Oktober soll es konkret soweit sein.

Angesichts des inzwischen bestehenden Impfangebots für alle sei eine "dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt", heißt es in dem Papier. Hier finden Sie das PDF der Beschlussvorlage, die Maßnahmen zur Corona-Pandemie stehen ab Seite 3.

Bestehen bleiben sollen die kostenlosen Testmöglichkeiten laut der Beschlussvorlage für Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Als Beispiele werden in der Beschlussvorlage insbesondere Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren genannt.

Ein konkretes Datum für das Ende der kostenlosen Bürgertests wird in dem Papier nicht genannt. Wörtlich heißt es, dass der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle "mit Wirkung vom X. Oktober 2021 beenden" werde.

Insgesamt wollen Bund und Länder den Druck auf Ungeimpfte erhöhen. Noch im August soll laut der Beschlussvorlage eine sogenannte 3G-Regel greifen, die den Zutritt zu zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nur noch für Geimpfte, Genesene oder getestete Menschen regelt.

Wer weder geimpft noch kürzlich von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, soll zu Krankenhäusern, Pflegeheimen, Veranstaltungen, Gottesdiensten, Fitnessstudios, Hotels sowie zur Innengastronomie und körpernahen Dienstleistungen nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests Zugang bekommen. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Die Länder sollen die 3G-Regel laut der Beschlussvorlage ganz oder teilweise aussetzen können, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz stabil niedrig "und ein Anstieg der Infektionszahlen durch Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten" ist.

Neben der Inzidenz soll dem Papier zufolge künftig auch die sogenannte Hospitalisierung von Corona-Patienten eine wichtige Rolle bei der Entscheidung über neue Maßnahmen spielen. Gemeint ist damit die Zahl der coronabedingten Krankenhaus-Einlieferungen. So könne angesichts der zunehmenden Impfquote in der Bevölkerung besser abgeschätzt werden, inwiefern steigende Neuinfektionen noch zu einer Gefahr für Betroffene und das Gesundheitssystem werden können, heißt es in dem Entwurf. Kostenpflichtiger Inhalt Wie NRW darauf blickt, fassen wir hier zusammen.

Bislang ist die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der zentrale Maßstab für die Bewertung der Notwendigkeit von Corona-Maßnahmen. Dabei handelt es sich um die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb dieses Zeitraums. Zahlreiche Politiker hatten zuvor eine Abkehr von der Inzidenz als zentralem Richtwert gefordert, weil durch steigende Impfungen der Anteil schwerer Fälle an allen Covid-Erkrankungen deutlich abnehme.

Bestehen bleiben sollen laut dem Beschlussentwurf die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung, darunter Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr. Die Erforderlichkeit der Maßnahmen soll alle vier Wochen überprüft werden.

Der Beschlussentwurf empfahl auch eine Fortsetzung der sogenannten epidemischen Lage. An diese sind zahlreiche Corona-Maßnahmen gekoppelt, weswegen einige Politiker sie auslaufen lassen wollten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder wollen den Bundestag laut dem Entwurf hingegen "bitten, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären".

Neben der künftigen Corona-Strategie geht es bei den Beratungen am Dienstag außerdem um Hilfeleistungen für die von der Hochwasser-Katastrophe im Juli betroffenen Regionen. Der Entwurf sieht hier die Einrichtung eines nationalen Fonds "Aufbauhilfe 2021" vor. Die genaue Höhe der Mittel steht aber noch nicht fest und wird mit einem "X" offengehalten. Der "Spiegel" hatte zuvor von insgesamt 30 Milliarden Euro berichtet. Die Kosten sollen sich Bund und Länder laut der Beschlussvorlage hälftig teilen.

 Leere Stühle stehen im März 2021 vor dem Beginn einer Pressekonferenz der Vertreter von Bund und Ländern mit Bundeskanzlerin Merkel im Kanzleramt.

Leere Stühle stehen im März 2021 vor dem Beginn einer Pressekonferenz der Vertreter von Bund und Ländern mit Bundeskanzlerin Merkel im Kanzleramt.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Zudem sollen die Katastrophenwarnsysteme verbessert werden. Das Papier verweist dabei einmal auf das Sirenenförderprogramm des Bundes, zum anderen will die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für Warn-SMS auf Handys erarbeiten. Angesichts der großen Schäden bei der Flutkatastrophe im Juli soll die Justizministerkonferenz zudem nochmal die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden, also Schäden durch Hochwasser, Hagel oder Stürme, prüfen.

(peng/hebu/AFP/dpa)
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