Kampf gegen Corona Bund und Länder einigen sich auf lokale Reisebeschränkungen

Berlin · Bund und Länder wollen künftig zielgenauer auf lokale Ausbrüche der Corona-Pandemie reagieren. Beschränkungen wie zum Beispiel bei Reisen müssen dann nicht mehr zwingend für einen ganzen Kreis oder eine ganze Stadt gelten.

 Helge Braun (CDU), Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, vor Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt mit Horst Seehofer (CSU), Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.

Helge Braun (CDU), Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, vor Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt mit Horst Seehofer (CSU), Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Ein- und Ausreisesperren soll es aber geben können, wenn die Zahl der Infektionen weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits unterbrochen sind. Das steht in einem nach Beratungen von Kanzleramtschef Helge Braun mit den Staatskanzleichefs der Länder gefassten Beschluss. „Diese Maßnahmen sollen zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis bzw. die gesamte kreisfreie Stadt beziehen“, heißt es darin.

Die erste Maßnahme bei einem Ausbruch solle es immer sein, „Kontakt- und Ausbruchscluster“ zu isolieren. Als Beispiele für solche Infektionscluster nennt das Beschlusspapier „Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier“. Hier sollten zunächst die „bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung“ ergriffen werden.

Dem Papier zufolge sollen die Länder Vorsorge dafür treffen, dass Reisende aus Regionen mit erhöhten Corona-Infektionen nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden beziehungsweise ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen dürfen, wenn sie mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können, dass sie nicht infiziert sind.

Mit Blick auf die Reisesaison wurde zudem festgelegt, dass Rückkehrer aus dem Ausland, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet bleiben, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen dem Beschluss zufolge kurzfristig die nationale Teststrategie in Hinblick auf den Umgang mit Reiserückkehrern weiterentwickeln. Sie sollen Kriterien dafür erarbeiten, ob, wann und in welchem Umfang Tests für diese sinnvoll sind. „Dies kann gegebenenfalls der Fall sein, wenn eine Urlaubsregion eine deutlich höhere Zahl aktiver Fälle aufweist als Deutschland im Durchschnitt, wenngleich die Kriterien für ein Risikogebiet bzw. besonders betroffenes Gebiet noch nicht erreicht sind“, heißt es in dem Papier.

Dem Bund-Länder-Beschluss war in den vergangenen Tagen eine Debatte über die Verhängung von Ausreisesperren für sogenannte Corona-Hotspots vorausgegangen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte eine solche Möglichkeit befürwortet. Mehrere Ministerpräsidenten vor allem aus Ostdeutschland hatten es aber abgelehnt, komplette Landkreise mit Ausreisesperren zu belegen. Sie äußerten Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit.

„Einer grundsätzlichen Regelung für ganze Landkreise werden die Bundesländer nicht zustimmen“, sagte Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) am Donnerstag im Deutschlandfunk. Debatten über derart weitreichende Beschränkungen sorgten „für Verärgerung und Verwirrung in der Bevölkerung“, kritisierte er.

Kanzleramtsminister Helge Braun, der auf Bundesseite für die Beratungen mit den Ländern zuständig ist, hatte sich vor Beginn der Gespräche kompromissbereit gezeigt. Es gehe darum, nach Corona-Ausbrüchen „schneller, kleinräumiger, präziser“ zu handeln, sagte er im ZDF-„Morgenmagazin“. Hingegen gehe es nicht darum, ganze Landkreise mit Reisesperren zu belegen. „Solche Beschränkungen sollen auch ein Stück ihres Schreckens verlieren.“

(juw/dpa/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort