Sorge vor Diskriminierung Union und SPD prüfen Verbot von Privilegien für Geimpfte

Berlin · Rechtspolitiker von Union und SPD prüfen ein gesetzliches Verbot von Sonderrechten für Menschen mit Corona-Impfung. Es sei nicht hinnehmbar, dass Fluggesellschaften nur Geimpfte mitnehmen.

 Ein Button mit der Aufschrift „Ich habe meine Covid-19-Impfung bekommen“ steckt am Kittel eines medizinischen Mitarbeiters.

Ein Button mit der Aufschrift „Ich habe meine Covid-19-Impfung bekommen“ steckt am Kittel eines medizinischen Mitarbeiters.

Foto: dpa/Mauro Scrobogna

"Die SPD-Fraktion prüft derzeit gesetzliche Maßnahmen, wie Ungleichbehandlungen von Nicht-Geimpften und Geimpften durch die Privatwirtschaft ausgeschlossen werden könnten", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der "Welt" (Dienstag): "Es ist nicht hinnehmbar, dass Fluggesellschaften nur Geimpfte mitnehmen oder Restaurants Nicht-Geimpften den Zutritt verwehren. Eine solche Sonderregelung würde zu Spaltungen in der Gesellschaft führen."

Denkbar, so Fechner weiter, sei etwa eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die die Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regelt: "Hier könnte man festlegen, dass zum Beispiel AGBs unzulässig sind, die den Transport von Personen an den Impfstatus knüpfen." Auch "eine Klarstellung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dass niemand benachteiligt werden darf, der sich nicht impfen lässt", sei denkbar.

Volker Ullrich, rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, sagte der Zeitung: "Für den Staat gilt schon heute ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Es verbietet sich deswegen von vorneherein, zum Beispiel im ÖPNV nach Geimpften und Nicht-Geimpften zu unterscheiden. Im privaten Bereich gibt es hingegen eine Regelungslücke, die wir adressieren müssen." Kein Restaurant dürfe etwa Menschen wegen ihrer Herkunft abweisen, ein Diskriminierungsverbot von Nicht-Geimpften sei allerdings bislang nicht gesetzlich geregelt.

Sebastian Bickerich, Sprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sagte, rechtlich gesehen gebe es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bislang keine Handhabe für Nicht-Geimpfte, gegen mögliche Ungleichbehandlungen bei Alltagsgeschäften vorzugehen: "Das Gesetz formuliert sechs konkrete Diskriminierungsgründe, in denen Ungleichbehandlungen verboten sind - dazu zählen beispielsweise Behinderungen. Wenn der Gesetzgeber dafür Vorsorge treffen wollte, dass Nicht-Geimpften keine Nachteile entstehen, müsste er das konkret regeln", mahnte Bickerich.

Kurz nach dem offiziellen Start der Corona-Impfungen hatte sich auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) denjenigen angeschlossen, die mögliche Sonderrechte für Geimpfte ablehnen. "Viele warten solidarisch, damit einige als erste geimpft werden können. Und die Noch-Nicht-Geimpften erwarten umgekehrt, dass sich die Geimpften solidarisch gedulden", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Keiner sollte Sonderrechte einfordern, bis alle die Chance zur Impfung hatten." Es sei diese gegenseitige Rücksicht, die die Nation zusammenhalte: "Gegen die Pandemie kämpfen wir gemeinsam - und wir werden sie nur gemeinsam überwinden", betonte Spahn. Zuvor hatte sich unter anderen auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gegen Privilegien für Geimpfte ausgesprochen.

(chal/kna)
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